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Testpflicht ist rechtens

Die Verpflichtung, vor Teilnahme am Präsenzunterricht in Schulen in Schleswig-Holstein ein negatives Corona-Testergebnis vorlegen zu müssen, ist nach Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts in Schleswig rechtmäßig. Die Auflage, den Schulbesuch vom Testergebnis abhängig zu machen, sei verhältnismäßig, teilte das Gericht mit. Sie diene dem legitimen Zweck, Leben und körperliche Unversehrtheit zu schützen. Die Zugangsbeschränkung sei erforderlich, um Schulschließungen zu vermeiden und den verfassungsrechtlichen Bildungsauftrag umzusetzen. Die Beschlüsse sind unanfechtbar. (dpa)

Sozialgericht stärkt Geflüchteten-Rechte

Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) hat die Rechte von Geflüchteten gestärkt, die zwar von einem anderen EU-Land bereits anerkannt wurden, aber dort einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung ausgesetzt sind. Das Gericht sprach einer aus Nigeria geflüchteten Frau ungekürzte Asylleistungen zu, weil die Frau sich in Italien für ihren Lebensunterhalt prostituieren musste oder bettelte.

Die Stadt Göttingen hatte die Leistungen mit dem Argument gekürzt, die in Italien als Geflüchtete anerkannte, alleinerziehende Mutter sei nach Deutschland eingereist, um hier finanzielle Leistungen zu beziehen. Zudem habe sie durch den Gang ins Kirchen­asyl ihre Abschiebung sabotiert. Das Gericht entschied, dass migrationspolitische Interessen auch bei einer illegalen Einreise hinter der staatlichen Leistungspflicht zurückstehen müssten, wenn ein Flüchtling in einem EU-Mitgliedsstaat völlig auf sich allein gestellt sei und für längere Zeit auf der Straße leben müsse. (dpa)