in kürze PKK-UNTERSTÜTZER : Keine Einbürgerung
Ein irakischer Kurde, der sich im Verein Kulturzentrum Kurdistan engagiert, kann nach einem Urteil des OVG Rheinland-Pfalz nicht deutscher Staatsbürger werden. Die kurdischen Kulturvereine seien in Deutschland eine Agitationsplattform der verbotenen Arbeiterpartei Kurdistans (PKK), hieß es (Az. 7 A 12260/04.OVG). (dpa)