: Frieren mit der Bagis
HARTZ IV Mit Verweis auf ein aktuelles BSG-Urteil protestiert der Bremer Erwerbslosenverband gegen zu niedrige Heizkosten-„Richtwerte“
Wieder hat das Bundessozialgericht (BSG) zum Thema Heizungsgeld geurteilt: „Leistungen für Unterkunft und Heizung werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen erbracht“, stellte das Gericht fest. Der Fall bezieht sich auf einen Streit in Chemnitz, die Bremer Praxis ist nach dieser erneuten Klarstellung genauso rechtswidrig, sagt Herbert Thomsen von der Bremer Erwerbslosenberatung. (Az B 4 AS 70/08 R)
„Nach § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II sind die Heizkosten grundsätzlich in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen zu erstatten“, heißt es in der Mitteilung des Gerichts. Die Stadt Chemnitz hatte die Heizungskosten hingegen auf der Grundlage der Wohnungsgröße pauschaliert. „Heizkosten sind in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen lediglich dann nicht erstattungsfähig, wenn sie bei sachgerechter und wirtschaftlicher Beheizung als der Höhe nach nicht erforderlich erscheinen. Dies setzt eine konkrete Prüfung im Einzelfall voraus“, führt das Gericht aus.
Genauso sei das nach einer Verwaltungsanweisung für Bremen geregelt, sagt die Sprecherin der Sozialsenatorin, Petra Kodré. Die Bremer Pauschalen seien nur „Prüfgrenzen“. Niedrigere Heizkosten würden anstandslos übernommen. Fallen die Kosten höher aus, werde das im Einzelnen geprüft.
„Sie reden so, aber sie handeln nicht danach“, sagt der Bremer Erwerbslosenverband. „Wir haben ständig in der Beratung Leute, die uns sagen: Die Pauschale, die die SWB zum Beispiel erhebt, wird von der Bagis nicht erstattet, wenn sie höher liegt als die Prüfgrenze von 1,10 Euro pro Quadratmeter.“ Hartz-IV-Empfänger müssten so bis zu einem Jahr in Vorlage treten. Erst dann gibt es nämlich die Abrechnung über den tatsächlichen Verbrauch.
Auch für den Fall, dass die Pauschale von der „Prüfgrenze“ für die Heizkostenhilfe gedeckt ist, aber die Abrechnung am Ende höher ausfällt, gibt es jedes Mal Streit. Die Bagis zahlt erst einmal nicht. „Die Leute kommen zu uns in die Beratung und fragen, was sie tun sollen“, sagt Herbert Thomsen. Erst wenn die Hartz-IV-Empfänger dann vor das Sozialgericht gehen, würden die Heizkosten in der tatsächlichen Höhe übernommen.
Besonders kompliziert wird es, wenn Hartz-IV-Empfänger in Wohnungen leben, in denen Wasser über die Heizung erwärmt wird. Dann nämlich zahlt die Bagis nur 82 Prozent der tatsächlich anfallenden Heizkosten – in der Annahme, dass 18 Prozent der Heizkosten für Warmwasser anfallen. Warmwasser-Kosten sind wie die Stromkosten im Regelsatz enthalten. Welcher Anteil der Kosten für die Heizung in diesen Fällen wirklich für Warmwasser anfällt, ist kaum zu ermitteln. kawe