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Archiv-Artikel

NRWler hoffen auf Freilassung

Düsseldorf/Köln DPA ■ Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Europäischen Haftbefehl dürfen in NRW zwei Verdächtige auf Entlassung hoffen. „Wir haben zwei Fälle, die einschlägig sein könnten“, sagte der Düsseldorfer Oberstaatsanwalt Schwarz gestern. Eventuell sei eine sofortige Entlassung geboten. Das Gericht hatte gestern entschieden, dass mutmaßliche Straftäter mit deutschem Pass vorerst nicht mehr ans Ausland ausgeliefert werden dürfen.

Die Generalstaatsanwaltschaft Köln verwies auf eine andere Folge des Urteils. Weil das Verfassungsgericht das Gesetz für nichtig erklärt habe, entfalle auch die Rechtsgrundlage für Inhaftierungen Nichtdeutscher auf Grund des Europäischen Haftbefehls. In vier Fällen greife man daher auf das alte Recht des Europäischen Auslieferungsübereinkommens zurück und die vier Verdächtigen blieben in Haft, so die Staatsanwaltschaft.

Brennpunkt S. 5, Kommentar S. 12