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Kontaktbeschränkungen von Gericht bestätigt

Die zuletzt am 8. Januar wegen der Coronapandemie verschärften Kontaktbeschränkungen sind nach einem Gerichtsurteil rechtens. Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) lehnte einen Antrag auf vorläufige Außervollzugsetzung der Beschränkungen ab. Der Beschluss ist unanfechtbar. Nach einer Verordnung des Landes Niedersachsen darf sich seit dem 8. Januar ein Hausstand nur noch mit einer weiteren Person treffen. Auch Kinder sind von der Beschränkung erfasst. Gegen diese Verschärfung hatte sich ein Ehepaar mit einem Normenkontrolleilantrag gewandt. Es werde ihm unmöglich gemacht, ihren vier erwachsenen, in eigenen Haushalten lebenden Kindern gleichzeitig die gebotene Hilfe und Unterstützung zu gewähren. (epd)

Gesetzlicher Schutz vor Kostenfallen

Die Bundesregierung will Verbraucher künftig besser vor Kostenfallen und langen Vertragslaufzeiten schützen. Das geplante Gesetz soll die Laufzeiten von Verträgen über Warenlieferungen und Dienstleistungen etwa für Strom oder Handys verkürzen. Ausgenommen sind Versicherungsverträge. Zudem sollen die Verträge mit kürzerer Frist kündbar sein. Am Telefon angebahnte Energielieferungsverträge benötigen dann eine schriftliche Bestätigung, zum Beispiel per Brief, E-Mail oder SMS. Der Verbraucherzentrale Bundesverband befürwortet die geplanten Änderungen, fordert aber Nachbesserungen. (taz)

Gegenseite zu selten angehört

Deutsche Gerichte tun sich nach Ansicht von Medienrechtlern häufig schwer, die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur sogenannten prozessualen Waffengleichheit umzusetzen. In manchen Fällen handelten Richter „grob verfassungswidrig“, kritisierte der Rechtsanwalt Christian Conrad beim Presserechtsforum des deutschen Fachverlags. Die Verfassungsrichter hatten 2018 entschieden, dass Gerichte keine Unterlassungsverfügungen im Eilverfahren erlassen dürfen, ohne vorher auch die Gegenseite anzuhören. Im konkreten Fall bekamen der Spiegel und das Recherche-Netzwerk Correctiv recht. Gegen Correctiv hatte ein Unternehmen eine Verfügung beantragt und auch bekommen, gegen den Spiegel war ein TV-Moderator erfolgreich vorgegangen. In beiden Fällen waren die Antragsgegner weder informiert noch angehört worden. (epd)

Künftig geteilte Maklerkosten

Bisher konnten Käufer von Immobilien mit den gesamten Kosten für den Makler allein belastet werden, wenn ein Kaufvertrag zustande kam. Und das, obwohl der Verkäufer den Makler damit beauftragt hat, einen Käufer für seine Immobilie zu finden. Nun wurde dieser Sachverhalt neu geregelt. Die Kosten sind laut der Lohnsteuerhilfe Bayern e. V. zwischen dem Käufer und Verkäufer jeweils zur Hälfte aufzuteilen. Das gilt für alle Maklerverträge, die seit dem 23. 12. 20 geschlossen wurden. Diese Regelung betrifft allerdings nur private Käufer von Wohnungen oder Einfamilienhäusern. (taz)

Kaum Verbesserungen für Ver­brau­che­r*in­nen

Der Bundesverband der Verbraucher-zentralen kritisiert den Gesetzentwurf zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Wettbewerbs- und Gewerberecht. Ursprünglich sollten Ver­brau­che­r*in­nen damit besser gegen Irreführung geschützt werden. Die Regelungen drohen jedoch laut Verbraucherzentralen wirkungslos zu werden. So will die Bundesregierung die Verjährungsfrist für Schadensersatz-ansprüche auf sechs Monate begrenzen. Für Sammelklagen bei Massenschäden wie dem Abgasskandal wäre der neue Anspruch damit kaum wirksam. Auch beim Schutz vor unerwünschten Haustürgeschäften gebe es keine Verbesserungen. (taz)