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BGH: Youtube muss nicht alle Daten von Raubkopierern nennen

Werden Raubkopien auf der Videoplattform Youtube hochgeladen, muss das Unternehmen lediglich Namen und Anschriften der Verantwortlichen herausgeben. Ein Kläger habe keinen Anspruch auf E-Mail-Adressen, Telefonnummern und IP-Adressen, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag in Karlsruhe. Man sei an eine entsprechende Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) gebunden, sagte der Vorsitzende Richter des I. Zivilsenats, Thomas Koch.

Geklagt hatte der Filmverleiher Constantin. Er wollte Schadenersatz von drei Nutzern, die 2013 und 2014 die Kinofilme „Parker“ und „Scary Movie 5“ bei Youtube eingestellt hatten. Hintergrund der BGH-Entscheidung ist eine EU-Richtlinie, nach der sich ein Auskunftsanspruch konkret auf Namen und Adresse bezieht. Im deutschen Urheberrecht ist von Namen und Anschrift die Rede. Das decke weitere Angaben wie die Telefonnummer nicht ab. Der deutsche Gesetzgeber sei damit nicht über den Mindestanspruch der EU-Richtlinie hinausgegangen, sagte Koch, hätte das aber machen können. Der Anwalt von Constantin hatte bei der Verhandlung im Oktober kritisiert, der Auskunftsanspruch laufe ins Leere. Youtube kenne weder die echten Namen noch die Anschriften. Der Anwalt von Youtube hatte betont, das Problem komme gar nicht mehr vor, seit die Plattform das System „Content ID“ einsetze. Das ist eine Software, die überprüft, ob hochgeladene Videos mit geschützten Werken übereinstimmen. (dpa)

Journalistenverband: 42 Medienmitarbeiter im Jahr 2020 umgekommen

In Ausübung ihres Berufs sind in diesem Jahr 42 Journalisten und Medienmitarbeiter getötet worden. Das ergibt die jährliche Zählung der Internationalen Journalisten-Föderation. Mindestens 235 Journalisten und Journalistinnen sind gegenwärtig im Zusammenhang mit ihrer Arbeit inhaftiert. 2020 gab es in Mexiko zum vierten Mal in fünf Jahren mit die meisten Fälle von getöteten Journalisten, es waren 13. Danach kommt Pakistan mit fünf getöteten Medienvertretern, in Afghanistan, Indien, Irak und Nigeria wurden je drei registriert. Die Zahl der Todesopfer ist etwa gleich hoch wie zu Beginn der Zählung vor 30 Jahren. Zuletzt war ein Rückgang zu verzeichnen. Der Verband warnt aber vor Sorglosigkeit. (ap)