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Archiv-Artikel

EXTREMISMUSKLAUSEL Neue Runde im Rechtsstreit

PIRNA | Die Extremismusklausel bleibt ein Fall für die Justiz. Gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Dresden – es stufte die vom Bund verlangte Demokratieerklärung erstmals als rechtswidrig ein – wurde Berufung eingelegt, hieß es vom Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge. Die Entscheidung wird nun vom Oberverwaltungsgericht geprüft. Anti-Nazi-Vereine müssen eine Treuebekundung zur demokratischen Grundordnung abgeben, wenn sie Förderung erhalten wollen. Die Initiativen betrachten das als Gängelei. (dapd)