: verboten
Guten Tag,
meine Damen und Herren!
Es wird langsam schwer, den Coronavorschriften noch zu folgen. Kaum hatten Bund und Länder neue Verbote beschlossen, wurden etwas ältere Verbote schon wieder gekippt. Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hob die Sperrstunde zwischen 23 und 6 Uhr sowie das Außer-Haus-Verkaufsverbot für Alkohol in Niedersachsen auf.
verboten folgert: Toll! Die niedersächsischen Gaststätten dürften also wieder Alkohol ausschenken und auch nach 23 Uhr aufbleiben.
Wenn sie nicht ab Montag komplett zumachen müssten.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen