piwik no script img

Archiv-Artikel

Falsche Rechnung

Die Eigenheimzulage darf nach einem Urteil des Landessozialgerichts nicht als Einkommen auf das Arbeitslosengeld II angerechnet werden. Zu Unrecht sei die Zulage des Klägers in Höhe von 468,88 Euro von der Grundsicherung abgezogen worden, teilte das Gericht gestern mit. Es gab mit seiner Entscheidung (AZ: L 5 B 116/05 ER AS) einer Beschwerde gegen die erste Instanz statt. Die Zulage diene der Förderung der Anschaffung eines Eigenheims und nicht der Bestreitung des Lebensunterhalts.