zitat der woche:
„Sollten Sie den die Absonderung betreffenden Anordnungen nicht nachkommen oder lässt das Verhalten darauf schließen, dass meinen Anordnungen nicht ausreichend Folge geleistet wird, werde ich beim zuständigen Amtsgericht nach §30 Abs. 2 IfSG beantragen, Ihr Kind zwangsweise in einer geeigneten abgeschlossenen Einrichtung abzusondern“
Schreiben des Gesundheitsamtes der Region Hannover an eine Familie mit einem Corona-infizierten Kind
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