piwik no script img

DiskriminierungBisher fünf Beschwerden

Das neue Berliner Antidiskriminierungsgesetz hatte bei der Polizei bislang keine Flut von Bürgerbeschwerden zur Folge. Einen Monat nach Inkrafttreten der Regelung zählte die Polizei fünf Eingaben von Menschen, die sich etwa aufgrund von Geschlecht, Hautfarbe oder Herkunft diskriminiert fühlen. Wie ein Polizeisprecher am Mittwoch auf Anfrage mitteilte, kritisierten die Betreffenden eine Kon­trolle wegen des Verdachts einer Straftat, eine körperliche Durchsuchung, eine vermeintlich verzögerte Auskunft und die Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten. Alle Beschwerden würden geprüft.

Das von der rot-rot-grünen Mehrheit im Abgeordnetenhaus beschlossene Gesetz, das seit dem 21. Juni in Kraft ist, soll Menschen vor Diskriminierung durch Behörden schützen. (dpa)

Der drohende Erfolg der AfD bei den kommenden Landtagswahlen zeigt, wie stark rechtsextreme Kräfte inzwischen geworden sind. Gerade jetzt braucht es Zusammenhalt und Solidarität. Auch und vor allem mit den Menschen, die sich vor Ort für eine starke Zivilgesellschaft einsetzen. Die taz kooperiert deshalb mit "Alles beginnt im Zentrum". Die Kampagne unterstützt bundesweit linke, selbstverwaltete Orte und baut einen solidarischen Fonds für deren Schutz und Erhalt auf. Eine offene Gesellschaft braucht guten, frei zugänglichen Journalismus – und zivilgesellschaftliches Engagement. Finden Sie auch? Dann machen Sie mit und unterstützen Sie unsere Aktion. Jetzt unterstützen