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Evangelikaler wird beurlaubt – und darf weiterpredigen

Nachdem die Staatsanwaltschaft den Bremer Pastor Olaf Latzel am Donnerstag wegen Volksverhetzung angeklagt hatte, schickt ihn sein Arbeitgeber nun in den Urlaub: Nach einem Dienstgespräch am Freitag hat die Leitung der Bremischen Evangelischen Kirche den Theologen, der durch Hasspredigten aufgefallen ist, zunächst vom 9. Juli bis zum 24. August beurlaubt. Alle denkbaren dienstrechtlichen Maßnahmen seien in dieser Zeit ausgesetzt, sagte die Sprecherin der Bremischen Kirche, Sabine Hatscher. Mitte August solle über das weitere Vorgehen beraten werde. „In seinem Urlaub wird Pastor Latzel nicht öffentlich auftreten“, sagte Hatscher gegenüber dem Evangelischen Pressedienst. Ein Predigtverbot bestehe allerdings nicht. Für diesen Sonntag steht Latzel im Gottesdienstplan der Martini-Gemeinde und dürfte demnach trotz Anklage durch die Staatsanwaltschaft predigen. Latzel ist angeklagt, weil er im Laufe eines Eheseminars von satanischem „Genderdreck“ geredet und Homosexuelle als Verbrecher bezeichnet hatte. (epd/taz)

Evangelikale können mehr Kleinkinder missionieren

Das Forum Säkulares Bremen (FSB) kritisiert die Entscheidung, einen weiteren Kindergarten von Evangelikalen betreiben zu lassen. Die Bildungsdeputation hatte am 1. Juli zur Bedarfsplanung für neue Kitas getagt und dabei der Bewerbung der Pfingstkirchler in Oslebshausen zugestimmt. Dabei, so das FSB, habe es im Vorfeld zahlreiche Warnungen vor dem Träger gegeben, auch innerhalb der Koalition. Der evangelikale Verein „Christliche Kitas“ betreibt damit ab 2021 insgesamt sechs Kindergärten in Bremen. Die Kindergartenplätze werden aus Steuergeldern finanziert. (taz)

Am Hauptbahnhof gibt’s nachts wieder Schnaps

Das Verbot, an Wochenenden nach 22 Uhr Alkohol zu verkaufen, ist seit gestern für die Gegend rund um den Hauptbahnhof wieder aufgehoben. Die Stadt reagiert damit auf einen entsprechenden Beschluss des Verwaltungsgerichts, das dem Eilantrag der Rewe-Filiale im „City Gate“ stattgegeben hatte. Im Viertel und an der Schlachte gilt das Verbot des Außerhausverkaufs von Alkohol aber weiterhin an Wochenenden ab 22 Uhr. (taz)

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