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Serebrennikov: Kann Geldstrafe nicht zahlen

Der russische Starregisseur Kirill Serebrennikov kann nach eigenen Angaben die von einem Gericht wegen angeblichen Betrugs verhängte Geldstrafe nicht aus eigenen Mitteln zahlen. „Ich kann das Land nicht verlassen, bis ich dem Kulturministerium diese Menge Geld gezahlt habe, die ich definitiv nicht habe“, sagte er in einem Interview mit The Hollywood Reporter. Serebrennikov leitet das populäre Gogol-Theaterzentrum in Moskau. Er hatte die Anschuldigungen stets zurückgewiesen. Es gebe zahlreiche Kulturschaffende, etwa aus Deutschland, Österreich und Frankreich, die ihm Unterstützung angeboten hätten. „Sie haben mir gesagt, dass sie schon mit dem Geldsammeln angefangen haben, um mich ‚freizukaufen‘“, sagte der international renommierte Theater- und Filmemacher. Das Gericht hatte Serebrennikov und drei Mitarbeiter vergangene Woche schuldig gesprochen, 129 Millionen Rubel (1,6 Millionen Euro) an staatlichen Fördergeldern veruntreut zu haben (die taz dokumentierte Serebrennikovs Verteidigungsrede am 28. 6.). Der auch in Deutschland bekannte Film- und Theaterregisseur bekam eine Bewährungsstrafe. Zudem sollten er und sein Team die angeblich veruntreute Summe zurückzahlen. „Ich bin kein Dieb und auch kein Betrüger“, so Serebrennikov. Man habe ihn aber unter allen Umständen schuldig sehen wollen.

Oberstes US-Gericht prüft Welfenschatz

Der Streit zwischen Nachfahren jüdischer Kunsthändler und der Stiftung Preußischer Kulturbesitz um den Welfenschatz beschäftigt nun den Supreme Court der USA. Das oberste Bundesgericht kündigte an, sich mit dem Fall zu befassen. Die von Bund und Ländern getragene Berliner Stiftung will geklärt wissen, ob US-Gerichte für den Fall überhaupt zuständig sind. Der Welfenschatz umfasst kostbare Altaraufsätze, Schmuckkreuze und Schreine aus dem Braunschweiger Dom. Die Goldschmiedearbeiten aus dem 11. bis 15. Jahrhundert gelangten 1671 in den Besitz des Welfenhauses. Die Stiftung hat die 44 der ursprünglich 82 Objekte seit der Nachkriegszeit in ihrer Obhut. Das Land Berlin erklärte den Welfenschatz 2015 zu national wertvollem Kulturgut. Damit ist eine Ausfuhr aus Deutschland nur noch mit Genehmigung der Bundesregierung möglich. Im Verfahren geht es um 42 der Goldreliquien. Die Nachfahren der früheren Besitzer nehmen an, dass die Objekte ihren Vorfahren von den Nazis nur scheinbar legal weggenommen wurden. Nach deutschem Recht wäre ein Verfahren wegen Verjährung nicht möglich.

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