: Bürger weiter unter Generalverdacht
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat gestern die vorbeugende Telefonüberwachung für verfassungswidrig erklärt. Ausnahmen sind nur erlaubt, wenn ein konkreter Hinweis auf eine Straftat vorliegt. Dies ist allerdings kein Grund zur Entwarnung. Denn die Europäische Union bereitet ein Gesetz zur lückenlosen Überwachung ihrer Bürger vor. Dabei wird der gesamte Datentransfer von Internet, Handys und Telefon über Jahre gespeichert brennpunkt SEITE 3 und 4