Radler bekommen grüne Lungen

Fahren in Parks seit gestern grundsätzlich erlaubt. Verbote sind Sache der Bezirke, die auch bereits zugeschlagen haben: Planten un Blomen inklusive Wallring tabu. Neue, einheitliche Beschilderung entspricht nicht der Straßenverkehrsordnung

von Gernot Knödler

Die Rechtslage für das Radfahren in öffentlichen Grünanlagen hat sich gestern umgekehrt. War das Radeln dort bisher grundsätzlich verboten, so ist es jetzt grundsätzlich erlaubt – es sei denn, die Bezirke erlassen ausdrücklich Verbote. Mitte, Wandsbek und Eimsbüttel machen davon Gebrauch. Bei den Verbotsschildern gibt es aber ein Problem: Sie sind in der Straßenverkehrsordnung nicht vorgesehen.

Das jetzt aufgehobene grundsätzliche Radelverbot stammte aus dem Jahr 1975 und war weitgehend in Vergessenheit geraten. In den Broschüren einzelner Behörden wurde sogar für das Radeln im Hamburger Grün geworben. Das ging gut, bis sich der Städtische Ordnungsdienst (SOD) im vergangenen Jahr die Sinnfrage stellte und begann, bei nichts ahnenden Radlern abzukassieren: Zwischen 30 Euro für einen „Formalverstoß mit mäßigem Tempo“ und 75 Euro für „unmäßige Geschwindigkeit mit Sporträdern“ rangierten die Bußgelder. Fahrradkuriere mussten fünf Euro drauflegen, weil sie ja einen wirtschaftlichen Vorteil von ihrer fehlgeleiteten Raserei hätten.

Den Bußgeldkatalog wird es weiterhin geben, sein Wirkungskreis dürfte allerdings drastisch kleiner werden. Die vielfältige, zum Teil verwitterte, übermalte oder widersprüchliche Beschilderung wird erneuert. Die Fahrradrouten sollen klar erkennbar sein. Außerdem soll es einheitliche Verbotsschilder geben: grüne Quadrate mit abgerundeten Ecken und einem durchgestrichenen Fahrrad.

„Es gibt noch ein grundlegendes Problem“, sagt der Altonaer Bezirksamtsleiter Hinnerk Fock. „Die neuen Schilder entsprechen nicht der Straßenverkehrsordnung.“ Grün und freundlich schonen sie die Stimmung in den Parks. Unter Verweis auf die selbst gestrickten Verbotstafeln Bußgelder zu erheben, könnte aber schwierig werden.

Fock und seine Mitarbeiter wollen nur in Ausnahmefällen Radfahrverbote aussprechen – dort, wo die Wege besonders eng sind und sich zum Beispiel alte Menschen durch Radler bedroht fühlen könnten. Ganze Parks zu Tabuzonen zu erklären, kommt für den Bezirksamtsleiter nicht in Frage. Im Altonaer Volkspark, sagt er, solle man selbstverständlich Fahrrad fahren können.

Auch das Bezirksamt Eimsbüttel will zwar nur in Ausnahmefällen Verbote aussprechen, schließt darin aber sämtliche Parks im Kerngebiet ein. In innerstädtischen Grünanlagen wie dem Alstervorland, dem Linden-, Innocentia- oder Unnapark sei einfach zu viel los, die Wege seien zu eng oder unübersichtlich, sagt Baudezernent Reinhard Buff. Parallel zum attraktiven Alstervorland gebe es im Harvestehuder Weg einen guten Radweg.

Die großen Wege des Stadtparks in Nord sind frei gegeben worden. „Kleine Grünanlagen“ und „Themenparks“ und konfliktträchtige Stellen will das Bezirksamt aber mit Verboten belegen. Da kommt viel zusammen, so dass sich Bezirksamtssprecher Peter Hansen nicht sicher ist, ob am Ende weniger Schilder aufgestellt werden als beim grundsätzlichen Radelverbot.

Die rot-grün dominierte Bezirksversammlung Mitte hat den bekanntesten Park der Stadt zur Verbotszone erklärt – vom CCH bis zum Museum für Hamburgische Geschichte. Einzelne Wege können freigegeben werden. In Planten un Blomen seien viele Spaziergänger unterwegs, sagt GAL-Fraktionschef Michael Osterburg. Der Park könne ohne weiteres umfahren werden. Daran, dass die Feuerwehrstraße vom Messe-Hochhaus zum CCH parallel zum Laubengang gesperrt ist, kann der Bezirk nichts ändern: Das ist Sache der Innenbehörde.