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Archiv-Artikel

Gutes Geschäft mit der Angst

Unlautere Werbung für ein Wundermittel kostet einen 42-Jährigen 3.600 Euro Strafe

Von mnz

Bremen taz ■ 3.600 Euro Geldstrafe muss ein 42-Jähriger zahlen, weil er ein harmloses Nahrungsergänzungspräparat als Wundermittel gegen Krebs verkaufte. Das Amtsgericht Bremen verurteilte den einschlägig vorbestraften Wolfgang H. gestern wegen irreführender Werbung.

Im Juli 2001 versprach er im Namen von „Regina Clubreisen“ Bargeld und Sachgeschenke und lockte damit eine Vielzahl meist älterer Menschen auf eine Kaffeefahrt nach Bayern. Geschenke kamen jedoch nie bei den Reisenden an. Sie dienten nur als Vorwand, möglichst viele Menschen auf eine Werbeverkaufsveranstaltung zu locken. Dort stellte sich H. als Forscher vor und verkaufte das Präparat „Flavoid M/F“ zum Preis von fast 2.000 Mark an zwölf TeilnehmerInnen. Es solle sich sehr gut auf das Herz auswirken, so sein Versprechen, gegen Prostatakrebs helfen und den Flavoid-Gehalt der Körperzellen auf das Niveau eines 20-Jährigen heben. Doch das Mittel ist wirkungslos und war nur 150 Mark wert.

H. wurde bereits 2004 wegen unlauterer Werbung und Titelmissbrauch zu einer Geldstrafe verurteilt. Auch wegen Unterschlagung, Körperverletzung und Diebstahl stand er schon mehrfach vor Gericht. mnz