: Menschenrechtsaktivist muss für drei Jahre ins Gefängnis
BAHRAIN Skandalurteil im Königreich. Weil Nabil Radschab Demokratie fordert, ist er hinter Gittern
AUS ISTABUL INGA ROGG
Einer der bekanntesten Menschenrechtsaktivisten von Bahrain muss für drei Jahre ins Gefängnis. Ein Gericht in der Hauptstadt Manama hat Nabil Radschab am Donnerstag wegen der Beteiligung an „illegalen Versammlungen“ zu drei Jahren Haft verurteilt. Radschab ist seit Beginn der mehrheitlich schiitischen Protestbewegung gegen das sunnitische Königshaus im Februar 2011 mehrfach festgenommen worden. Im Juli wurde er wegen Beleidigung des Königshauses und von Sunniten erneut verhaftet und zu einer dreimonatigen Gefängnisstrafe verurteilt. Radschab hatte in einem Tweet den Rücktritt von Ministerpräsident Scheich Khalifa bin Salman al-Khalifa gefordert, der seit 41 Jahren im Amt ist.
Zahlreiche Menschenrechtler und Aktivisten sitzen in Bahrain wegen Verstößen gegen das Versammlungsverbot oder kritischen Meinungsäußerungen in Haft, unter ihnen auch die bekannte Aktivistin Zainab al-Khawaja. Erst vor wenigen Tagen hatten mehrere amerikanische Kongressabgeordnete in einem Schreiben an König Hamad bin Isa al-Khalifa die Freilassung von Personen wie Radschab gefordert, die wegen Meinungsäußerungen inhaftiert sind. Die USA, deren fünfte Flotte in Bahrain stationiert ist, sind der wichtigste Verbündete des Inselstaats.
Freie Meinungsäußerung
Seit der Niederschlagung der Proteste im März vorigen Jahres ist es für die Schiiten kaum noch möglich, öffentliche Versammlungen abzuhalten. Demonstrationen werden nur selten genehmigt. Dabei hatte die Unabhängige Untersuchungskommission in ihrem auch vom König gelobten Bericht empfohlen, das Recht auf freie Meinungsäußerung zu achten. Dass nun selbst Personen wie Radschab oder Khawaja, die immer für friedliche Proteste eintraten, im Gefängnis landen, hat zu einer Radikalisierung unter den Jugendlichen beigetragen. Regelmäßig kommt es in den schiitischen Dörfern außerhalb von Manama mittlerweile zu gewaltsamen Zusammenstößen zwischen der Polizei und Demonstranten. Dabei mehren sich unter den Aktivisten die Stimmen, die Gewalt als legitimes Mittel der Selbstverteidigung bezeichnen. Radschabs Anwalt kündigte Berufung gegen das Urteil an. Aktivisten riefen dagegen für Donnerstagabend zu Protestkundgebungen auf.