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Beim Bundesverfassungs­gericht haben Vertreter mehrerer Familien mit Kleinkindern Eilanträge und Verfassungs­beschwerden gegen die Masern-Impfpflicht eingereicht. Zum stärkeren Schutz vor hochansteckenden Masern gilt seit diesem Sonntag eine Impfpflicht für Kinder in Kitas und Schulen. Eltern müssen nun vor der Aufnahme nachweisen, dass ihre Kleinen geimpft sind. Für Kinder, die schon zur Kita oder zur Schule gehen, muss der Nachweis bis zum 31. Juli 2021 erfolgen. Die Eltern sehen das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit der Kinder, das Erziehungsrecht der Eltern und Gleichheitsgrundsätze verletzt. Weitere Verfassungs­beschwer­den sind in Vorbereitung – darunter von Familien, deren Kinder dies Jahr in die Schule kommen. (dpa)