: Nicht wegen Geld vor Gericht
Fehlender Tarifvertrag im öffentlichen Dienst sorgt für Rechtsstreit: Befristet Angestellte sollen arbeiten wie Beamte. Finanzressort geht vor Landesarbeitsgericht in Berufung
bremen taz ■ Das Urteil des Arbeitsgerichtes will die Verwaltung nicht einfach hinnehmen. „Wir werden Berufung einlegen“, sagt der Sprecher des Finanzsenators, Hermann Pape. Vor einigen Wochen hatte eine Bremerin erstritten, dass die Angleichung der Arbeitszeiten von Angestellten an die der Beamten nicht rechtens ist. Der einseitige Eingriff in den Kernbestand des Arbeitsverhältnisses von Seiten der Hansestadt Bremen sei unbillig, so die Richter. Angestellte brauchen nun laut Gerichtsurteil nicht mehr als 38,5 Stunden arbeiten, Beamte hingegen 40.
„Diese Entscheidung war notwendig: Für viele Teilzeitbeschäftigte machte sich die Verlängerung der Arbeitszeit im Geldbeutel bemerkbar“, so Holger Anthonisen, aus der Verdi-Rechtsschutzabteilung, der die Klägerin vor Gericht vertrat. Bis zu zehn Prozent weniger verdienten Teilzeitbeschäftigte. „Davon sind viele betroffen“, glaubt der Gewerkschaftsmann.
„Es sind wohl eher Einzelfälle“, vermutet hingegen Ressort-Sprecher Hermann Pape. Die Verwaltung habe die Vertragsklauseln für Neu-Beschäftigte geändert. Jetzt seien dort die Arbeitsstunden mit der Zahl 40 festgelegt. „Eine Vereinbarung, die zumindest Sicherheit gibt“, sagt Anthonisen. Wie Pape ist er an einer langfristigen Einigung zwischen Gewerkschaft und öffentlichem Dienst interessiert. Ressort-Sprecher Pape beteuert, dass man nicht aus finanziellen Gründen in die nächste Instanz gehe. „Wir glauben, dass die Angleichung statthaft ist.“ ky