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Archiv-Artikel

Am Porno-Pranger

ERPRESSUNG Eine Kanzlei will Namen von Porno-Uploadern veröffentlichen. Das dürfte sich rächen

Die Regensburger Anwaltskanzlei Urmann + Collegen Rechtsanwälte, die Rechteinhaber in Urheberrechtsfragen vertritt, kündigte auf ihrer Website an, dass sie künftig die Namen von Urheberrechtsverletzern, mit denen sie im Rechtsstreit liegt, veröffentlichen will. Dass das zulässig sein kann, hatte das Bundesverfassungsgericht entschieden.

Doch so einfach, wie die Kanzlei nun tut, ist es keineswegs: Das Urteil drehte sich um „normale“ Prozessgegnerschaften – doch Urmann + Collegen vertreten in Urheberrechtsfragen vor allem eine Gruppe: die Rechteinhaber des Pornobusiness.

Man darf skeptisch sein, ob in solchen Fällen die Kanzlei die Namen der Prozessgegner veröffentlichen darf.

In erster Linie handelt es sich also um eine Abschreckungsmaßnahme: Es könnte sein, dass wir dich und deine Vorliebe für „Deutsche Mütter über 50“ demnächst für Google und damit die ganze Welt kombinierbar ins Netz stellen. Also geh am besten gar nicht erst vor Gericht, wenn wir dich abmahnen, sondern bezahl, was wir wollen.

Doch auch ohne das gefühlte Erpressungspotenzial muss man sich fragen, ob die Veröffentlichung eine kluge Wahl wäre. Einer der Porno-Titel, den die Kanzlei vertritt, könnte bald auch auf sie selbst zutreffen: „Du bist als Nächster dran“. In Österreich veröffentlichen Menschen, die sich als anonymouszugehörig bezeichnen, im vergangenen Jahr die Privatadressen österreichischer Polizisten, Linke leakten ganze Mitgliederlisten der Rechten und so weiter.

Am Ende gewinnt dabei niemand, und wenn Urmann + Collegen ihre Ankündigung wahr machen, kann man davon ausgehen, dass sich jemand findet, der sich mit dieser Kanzlei und ihren Angestellten beschäftigt. Auch wenn das genauso idiotisch ist wie die Ursprungsidee. FALK LÜKE