Miethai: Flexibler Wohnen
ist Juristin bei Mieter helfen Mietern, Bartelsstr. 30, 20357 Hamburg, ☎ 040 / 431 39 40.
Viele Studierende verzweifeln zu Semesterbeginn an der Wohnungssuche. Wer was findet, muss sich oft auf ungünstige Vertragsbedingungen einlassen.
Der Mietvertrag eines Vermieters von Studentenzimmern in Erlangen enthielt eine Klausel mit einem Kündigungsausschluss von zwei Jahren. Als der Mieter dennoch vor Ablauf der zwei Jahre auszog, verklagte ihn sein Vermieter auf Zahlung weiterer Mieten. Der Fall ging bis zum Bundesgerichtshof, der mit Urteil vom 15.07.2009 (VIII ZR 307/08) den vereinbarten Ausschluss für unwirksam erklärte.
Bisher hatte der Bundesgerichtshof einen Kündigungsausschluss von bis zu vier Jahren für gültig gehalten. Die Situation eines Mieters, der ein Zimmer anmiete, um vor Ort eine Ausbildung zu machen, verlange eine andere Betrachtung, so die Richter. Um das Berufsziel zu erreichen, kann es notwendig werden, den Studienort zu wechseln. Ein Studierender hat ein schutzwürdiges Bedürfnis nach einem besonders hohen Maß an Mobilität und Flexibilität. Daher wird er durch einen Kündigungsverzicht unangemessen benachteiligt. Das Mietverhältnis konnte vor Ablauf der vertraglich geregelten Mindestzeit gekündigt werden, mit der gesetzlichen Frist von drei Monaten.
Für andere Mieter gilt nach wie vor: eine Klausel, die einen Kündigungsausschluss von nicht mehr als vier Jahre enthält ist, nach wie vor wirksam. Ist aber ein einseitiger Kündigungsverzicht nur für den Mieter vereinbart, so ist dieser unwirksam.
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