Union will präventive Sicherungshaft

Bosbach greift Schily-Vorschlag auf, will ihn aber nur gegen Ausländer einsetzen. Das sorgt für Verfassungs-Probleme

FREIBURG taz ■ Langsam wird’s ernst. CDU-Franktionsvize Wolfgang Bosbach kündigte gestern an, dass eine unionsgeführte Regierung die von SPD-Innenminister Otto Schily vorgeschlagene präventive Sicherungshaft einführen würde. „Das Anliegen von Schily ist berechtigt. Die Union wird dieses Vorhaben im Falle eines Wahlsieges aufgreifen“, sagte Bosbach der Sächsischen Zeitung.

Ganz so einfach wird das allerdings nicht zu bewerkstelligen sein. Denn die präventive Sicherungshaft ist eine Maßnahme zur Gefahrenabwehr, für die nach der Kompetenzordnung des Grundgesetzes die Bundesländer zuständig sind. Wenn die Union ein Bundesgesetz haben will, müsste zunächst die Verfassung geändert werden. Und dafür fehlt angesichts der deutlichen Ablehnung von FDP, Grünen und SPD derzeit eindeutig die erforderliche Zweidrittelmehrheit.

Da taucht natürlich die Frage auf, warum die Union das Vorhaben nicht einfach in den Bundesländern umsetzt, die ja ganz überwiegend von ihr regiert werden. So könnte zum Beispiel Bayern die präventive Sicherungshaft als Landesgesetz einführen.

Dem steht derzeit allerdings noch entgegen, dass die Union die Präventivhaft nur gegen „ausreisepflichtige Terrorverdächtige“ einsetzen will. Es geht bei der Union also nur um Ausländer, die prinzipiell „ausreisepflichtig“ sind, aber nicht abgeschoben werden können, weil ihnen im Heimatland Folter und Tod drohen. Eine solche Regelung gehört dann aber wohl ins Ausländergesetz. Das wiederum ist aber ein Bundesgesetz.

Ein Landesgesetz wäre eher für den weitergehenden Vorschlag Otto Schilys denkbar, der auch deutsche Staatsbürger mit Sicherungshaft bedrohen will. Schily hatte auf die Erfahrung von London reagiert, wo die Attentäter überwiegend britische Staatsbürger waren.

Der Deutsche Anwaltverein (DAV) hält allerdings beide Ansätze aus grundsätzlichen Erwägungen für verfassungswidrig. „Eine Präventivhaft ist nur möglich, wenn eine konkrete Gefahr besteht“, sagte gestern DAV-Vize Georg Prasser zur taz, „eine abstrakte Gefährlichkeit, weil jemand in einem Ausbildungslager war, wird das Verfassungsgericht nicht als Haftgrund akzeptieren.“ Ähnlich sehen dies auch FDP und Grüne. Eine Grundgesetzänderung, die auch in solchen Fällen unter bestimmten Bedingungen eine Sicherungshaft erlaubt, wäre zwar möglich, dies fordert derzeit aber niemand.

Politiker von SPD und Grünen halten die ganze Präventivhaft- Debatte für unnötig. Volker Beck, der parlamentarische Geschäftsführer der Grünen, verweist auf die vielfältigen bereits bestehenden strafrechtlichen Möglichkeiten. Wer mit anderen eine terroristische Aktion plane oder Terroristen unterstütze, mache sich strafbar und könne schon deshalb inhaftiert werden. „Schily, Bosbach und Beckstein haben noch keinen einzigen Fall genannt, in dem wir die Sicherungshaft bräuchten“, kritisiert deshalb auch Dieter Wiefelspütz, der innenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion. CHRISTIAN RATH