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Archiv-Artikel

Grüne für kürzere Laufzeiten

Betreiber von Funkanlagen können langfristige Mietverträge mit Bremen abschließen. Ein Problem, wenn Strahlen gesundheitsgefährdend sind, meinen die Grünen

Von ky

bremen taz ■ „Schwammig“ sei die Antwort des Senats auf die kleine Anfrage ihrer Fraktion zu Standorten von Mobilfunkanlagen, findet die umweltpolitische Sprecherin der grünen Bürgerschaftsfraktion, Karin Mathes. Sie hatte wissen wollen, auf welchen öffentlichen Gebäuden und mit welcher Laufzeit Sendeanlagen in Bremen betrieben werden. Denn Funktürme oder Mobilfunk-Basisstationen, die elektromagnetische Felder erzeugen, stehen im Verdacht, gesundheitsgefährdend zu sein. Die Grünen wollen, dass Bremen nur Mietverträge mit kurzen Laufzeiten abschließt, um notfalls auf neue Forschungsergebnisse schnell reagieren zu können.

Derzeit gibt es 45 Mietverträge über Flächen zwischen Bremen und verschiedenen Mobilfunkbetreibern. „Die Verträge wurden jeweils für mindestens zehn Jahre festgeschrieben; diese lange Vertragslaufzeit liegt in der Höhe des Investitionsvolumens der Mobilfunkunternehmen begründet“, heißt es in der Antwort des Senats. Eine ordentliche vorzeitige Kündigung der Verträge sei nicht möglich. Nur wenn „gesicherte Erkenntnisse“ über eine Gesundheitsgefährdung für die auf dem Grundstück lebenden oder arbeitenden Menschen vorlägen und der Nutzer der Mobilfunkanlagen nicht „unverzüglich alle erforderlichen Schritte“ ergreife, um eine Gefährdung auszuschließen, sei eine fristlose Kündigung möglich, so der Senat. Das sei aber im Moment nicht nachweisbar. Weitere Anlagen sind geplant, dafür soll ein Mustermietvertrag entstehen.

Karin Mathes kritisiert, dass in diesen Mustermietvertrag keine obligatorische Messung der Immissionen durch unabhängige Gutachter vorgesehen ist. Außerdem befürchtet sie, dass bei den langen Laufzeiten schwer Kündigungen auszusprechen sind, da lange Rechtsstreitigkeiten über den Begriff „gesicherte Erkenntnisse“ zu befürchten seien. ky