: Gericht prüft Kaschmirs Status
Aberkennung der Teilautonomie durch Indien rechtmäßig
Indiens oberstes Gericht will im Oktober prüfen, ob die Aberkennung des Sonderstatus der indischen Kaschmir-Region im August verfassungsgemäß war. Das teilte das Gericht am Mittwoch mit. Mehrere Menschen – darunter Politiker und Aktivisten – hatten Anträge zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit eingereicht. Das Gericht in Neu Delhi forderte die Regierung auch auf, zu Eingaben zur Einschränkung der Kommunikation und der Arbeit von Journalisten in der Himalaya-Region Stellung zu nehmen.
Indiens Regierung hatte dem Bundesstaat Jammu und Kaschmir Anfang August seinen teilautonomen Status entzogen. Der Status sicherte der Himalaya-Region eine eigene Verfassung und weitgehende politische Rechte zu. Um Proteste zu verhindern, schränken Zehntausende Soldaten die Bewegungsfreiheit der Menschen ein. Auch Internet- und Telefonverbindungen sind stark eingeschränkt.
Mit der Neuregelung will Neu Delhi die mehrheitlich von Muslimen bewohnte Region stärker in das mehrheitlich hinduistische Indien integrieren. Der Schritt löste eine neue Krise mit dem Nachbarland Pakistan aus, das das Gebiet ebenfalls beansprucht. (dpa)
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen