DRITTSENDEZEITEN : Sat.1 siegt vor Gericht
NEUSTADT A.D.W. | Im Streit über die Drittsendezeiten bei Sat.1 muss die Landeszentrale für Medien und Kommunikation (LMK) Rheinland-Pfalz einen Rückschlag hinnehmen. Das Verwaltungsgericht Neustadt a. d. Weinstraße hat den Klagen von zwei unterlegenen Anbietern, N24 und Meta Productions, sowie Sat.1 gegen die Vergabe stattgegeben. Laut Gericht hat die LMK bei der Vergabe „zwingende Verfahrensanforderungen“ nicht eingehalten. (dapd, epd)