Staatsrechtler will Bundestagswahl anfechten

Der Bonner Jurist Wolfgang Löwer hält die Verbindung von Linkspartei und WASG für unzulässig. Deshalb droht er mit einer Klage gegen die Bundestagswahl. Ehemalige Bundesverfassungsrichter fordern ein Wahlgericht

BERLIN taz ■ Die erste Hürde hat die Linkspartei bereits genommen. Bundeswahlleiter Johann Hahlen ließ sie am Freitag zur Wahl zu. Doch trotz der Anerkennung der Partei durch den Bundeswahlausschuss droht Ungemach. Sollten auch die Landeswahlausschüsse die Listen zulassen, will der Bonner Staatsrechtler Wolfgang Löwer die Bundestagswahl anfechten. Dabei will er bis vor das Bundesverfassungsgericht ziehen.

„Ich habe Zweifel, ob die Listen der Linkspartei rechtlich einwandfrei sind“, sagte Löwer gestern. Zwar hat nur die Linkspartei selbst Listen aufgestellt, im Vorfeld habe es jedoch Absprachen mit der WASG gegeben. Der Staatsrechtler sieht darin eine unzulässige Verbindung zweier konkurrierender Parteien, die ursprünglich beide zur Wahl antreten wollten. Die Tatsache, dass WASG-Mitglieder in einigen Bundesländern die offenen Listen der Linkspartei anführen, stütze die These, dass die Parteien sich abgesprochen hätten, so Löwer.

Auch die beiden ehemaligen Mitglieder des Bundesverfassungsgerichts Karin Graßhof und Hans Hugo Klein hatten in den vergangenen Tagen Bedenken geäußert. Linkspartei und WASG seien „ganz klar zwei unterschiedliche Parteien“. Durch die gemeinsame Liste versuche man, die Fünfprozenthürde zu umgehen. „Wenn nun auch andere kleinere Parteien dem Vorbild von Linkspartei und WASG folgen würden, dann gäbe es für sie ein Hintertürchen, auch unter 5 Prozent in den Bundestag einzuziehen“, fürchtet Graßhof.

Um solchen Auseinandersetzungen in Zukunft effizienter nachgehen zu können, forderte Graßhof die Einführung eines Wahlgerichts, wie es in Frankreich bereits existiert. Denn nach der jetzigen Regelung kann eine so genannte Wahlprüfungsbeschwerde, wie Löwer sie anstrebt, erst nach der Wahl entschieden werden. In dem Gericht sollen, so Graßhofs Vorstellungen, Mitglieder des Bundesverfassungsgerichts und der Landesverfassungsgerichte sitzen.

Kritik an der Haltung der ehemaligen Richter äußert der Berliner Wahlrechtler Hans Meyer in der heutigen Ausgabe des Spiegels. Er wirft den SPD- bzw. CDU-Mitgliedern Graßhof und Klein vor, von parteipolitischen Interessen beeinflusst zu agieren. Ihr einziges Interesse bestünde darin, zu verhindern, dass die Linkspartei an der Wahl teilnehme. Meyer widerspricht den rechtlichen Einschätzungen der ehemaligen Richter. Beachte man das Wahlgesetz, so agiere die Linkspartei im rechtlichen Rahmen. Die unterstellte „Listenvereinigung“ von WASG und Linkspartei setze eine förmliche Entscheidung der zuständigen Parteiorgane voraus. Diese habe es nicht gegeben. Außerdem waren es nicht die Parteispitzen, sondern die einzelnen souveränen Landesverbände der Linkspartei, die über die WASG-Kandidaten abgestimmt haben – „ohne Bindung an irgendwelche Absprachen“, so Meyer. Das Wahlrecht fordere weder die „Homogenität“ der jeweiligen Landeslisten, noch müssten die Kandidaten ein „Bekenntnis zum Parteiprogramm“ abgeben. Ob die offenen Listen die Fünfprozenthürde nehmen oder nicht, so Meyer, das müsse allein dem Wähler überlassen werden.

SARAH MERSCH