Urteil des Stuttgarter Oberlandesgerichts: Fünf Jahre Haft für IS-Heimkehrerin

Eine 32-Jährige muss wegen ihrer Mitgliedschaft bei einer Terrororganisation für fünf Jahre ins Gefängnis. Sie hatte knapp vier Jahre beim IS verbracht.

Die Angeklagte steht in einem Gerichtssaal des Oberlandesgerichts in Stammheim neben ihrem Anwalt und einem Justizmitarbeiter

Beim IS organisiert: Die Angeklagte hat von 2013 bis 2017 in Syrien und im Irak gelebt Foto: dpa

STUTTGART dpa | Wegen Mitgliedschaft in der Terrororganisation „Islamischer Staat“ hat das Stuttgarter Oberlandesgericht am Freitag eine 32 Jahre alte Deutsche zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt.

Die Frau hatte von Ende 2013 bis August 2017 in Syrien und im Irak gelebt. Mitte 2018 wurde sie nach der Rückkehr aus dem Kriegsgebiet in Baden-Baden festgenommen. Die Bundesanwaltschaft hatte sechs Jahre Gefängnis beantragt, der Anwalt der Frau drei Jahre Haft.

Im Laufe des Verfahrens hatte sich die Angeklagte von der Terrororganisation losgesagt. Nach Darstellung der Bundesanwaltschaft hatte sie kurz nach ihrer Ankunft in Syrien einen ihr bis dahin unbekannten IS-Kämpfer geheiratet. Mit ihm lebte sie zusammen und führte den Haushalt.

Der Anklage zufolge pries Sabine S. in mehreren Internetblogs das Leben beim IS an. Ziel sei es gewesen, möglichst viele Leute zur Ausreise in das Krisengebiet zu gewinnen. Ihr Mann kam später bei Kampfhandlungen ums Leben.

Einmal zahlen
.

Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.

Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?

Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.