: Privat soll auch geschützt bedeuten
Bremens Datenschutzbeauftragte Imke Sommer macht sich für eine Änderung des Melderechts stark
Nach dem Mord an Walter Lübcke plädiert Bremens Datenschutzbeauftragte Imke Sommer im Nachrichtenmagazin Spiegel für Änderungen des Melderechts, damit Privatadressen nicht mehr so leicht herauszufinden sind.
Laut Bundesmeldegesetz können InteressentInnen ohne Angabe von Gründen bei den Meldeämtern die Anschriften von EinwohnerInnen erfragen. Nur besonders gefährdete Personen können eine Auskunftssperre eintragen lassen.
Dafür müssen Gründe vorliegen, die die Annahme stützen, dass aus einer Auskunft „Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen erwachsen kann“. Die Journalistin und taz-Autorin Andrea Röpke, die bei Neonazi-Treffen angegriffen wurde, berichtet, dass sie bei der alle zwei Jahre nötigen Verlängerung ihrer Auskunftssperre stets neu nachweisen müsse, bedroht zu sein.
Sommer setzt sich dafür ein, dass der Gesetzgeber die Hürden senkt. So könne das Gesetz als Schutzberechtigte definieren, die sich „in Ausübung der Meinungs- oder Pressefreiheit kritisch über Personengruppen geäußert haben, die gewaltbereit sind“, sagte sie. Man könne die Befristung abschaffen und jedEr solle darüber informiert werden, wer Auskünfte zu seiner Person erhalten hat. (epd)
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