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DauerbrennerSchulschwänzen und die Radikalisierung Themen beim Jugendgerichtstag in Niedersachsen

Rund 200 Fachleute aus der Kinder- und Jugendhilfe sowie Vertreter von Polizei und Justiz sind am 14. Juni in Braunschweig zum 28. Niedersächsischen Jugendgerichtstag zusammengekommen. Einmal mehr Thema war dabei das hartnäckige Fernbleiben vom Unterricht: „Es gibt in der Zusammenarbeit zwischen Schule und Jugendhilfe noch großen Nachholbedarf“, sagte Regine Drewniak (Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfen). Nach einer Studie des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen wird öfter als früher die Schule geschwänzt. Was dann passieren soll, ist eigentlich klar geregelt: Laut Gesetz sind Schulen gehalten, auf Verweigerung mit pädagogischen und erzieherischen Mitteln zu reagieren. Für die Ahndung sind die Kommunen zuständig: Sie können Bußgelder verhängen. Auch über den Umgang mit radikalisierten Jugendlichen wurde beraten. Aus Sicht von Thomas Meysen vom Heidelberger juristischen Forschungszentrum Socles sind dabei zentrale Aspekte zu klären – etwa, wie Hilfseinrichtungen mit Betroffenen in Kontakt kommen können. Foto: Arno Burgi/dpa

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