piwik no script img

Das kommt auchOhne rechten Vorstand

Mit der neuen Regierung wird das vor August nichts in Bremen

Mit der neuen Regierung wird das vor August nichts in Bremen: Zwar werden die Koalitionsverhandlungen am Sonntag beendet werden, und dann Linke und Grüne und SPD auf Mitgliederversammlungen und Parteitagen den Vertrag zur Abstimmung stellen.

Aber bis sie damit durch sind, ist die Frist abgelaufen, die von der Landesverfassung zur Konstituierung der neuen Bürgerschaft vorgegeben wird: „Innerhalb eines Monats nach Ablauf der Wahlperiode der vorhergehenden Bürgerschaft“ tritt sie laut deren Artikel 81 nämlich „zusammen. Sie wird erstmalig von dem Vorstand der vorhergehenden Bürgerschaft einberufen“. Der hat sich auf den 3. Juli verständigt, Mittwoch, also vier Tage vor Ultimo. Danach ist Sommerpause und nein, die Abgeordneten der Opposition haben bestimmt keine Lust, die für eine Wahl der neuen SenatorInnen zu unterbrechen.

Macht aber auch nichts. Wichtig ist nur, dass der Bremer Landtag am Mittwoch einen Wahlprüfungsausschuss kürt. Und ein Präsidium, um das es Zoff gibt: Außer der AfD selbst will niemand, dass die einen Vizepräsidenten- oder Schriftführerposten bekommt. „Es wäre unerträglich, wenn diese Feinde der Demokratie im Vorstand des Parlaments sitzen“, hat der Oppositionsführer Thomas Röwekamp getwittert, erfreulich deutlich für den Chef einer CDU-Fraktion.

Rechtlich ist das eine klare Angelegenheit: Die AfD hat zwar laut Bürgerschaftsgeschäftsordnung Anspruch auf einen Sitz im Präsidium, nicht jedoch darauf, ihn zu besetzen. Dafür müsste sie einen Bewerber präsentieren – die AfD entsendet nur Männer ins Bremer Parlament – der eine Mehrheit der Abgeordneten hinter sich bringt.

Denn die Vorstandsmitglieder werden gewählt, und einen Anspruch darauf gewählt zu werden kann es nicht geben – wegen der Gewissensfreiheit der Abgeordneten. Und selbst wenn es den gäbe, wäre er nicht einklagbar, weil ja laut Verfassung kein Mitglied der Bürgerschaft wegen seiner Abstimmung gerichtlich oder dienstlich verfolgt werden darf: Eine Zustimmung für Rechtsradikale, das weiß man in Hamburg, das weiß man auch in Berlin, kann keine demokratische Pflicht sein.

Besonders traurig ist der Vorsitzende der AfD-Fraktion Thomas Jürgewitz darüber, dass das Nein von der CDU kommt: „Ich dachte, die Opposition lässt sich nicht spalten“, sagte er. Da hat er sich offenbar getäuscht.

Benno Schirrmeister

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen