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Archiv-Artikel

ALG-II-Abzug nur bei Eheähnlichkeit

DARMSTADT dpa ■ Einkommen und Vermögen eines Lebenspartners dürfen bei der Berechnung von ALG II nur unter strengen Bedingungen berücksichtigt werden. Voraussetzung sei, dass die Betroffenen in einer eheähnlichen Gemeinschaft lebten, stellte das Hessische Landessozialgericht in zwei Entscheidungen klar. Eine gemeinsame Meldeanschrift sei noch kein ausreichender Anhaltspunkt. Es handle sich dann um eine eheähnliche Gemeinschaft, wenn das Zusammenleben auf Dauer angelegt sei, über eine reine Haushalts- und Wohngemeinschaft hinausgehe und Anzeichen wie die gemeinsame Versorgung von Angehörigen vorlägen. (Az.: L 7 AS 1/05 ER und L 7 AS 18/05 ER)