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Typisch tumbe Tölen

Hunde springen nach Urteil auf eigene Gefahr

Schwanzwedlerfoto: dpa

Ein Hundeleben wirft viele Fragen auf: Wann gehen wir endlich Gassi? Warum ist Katzenscheiße so lecker? Wer ist ein ganz Feiner? Immerhin diese Frage kann auch der dümmste Mops mit Schwanzwedeln und Sabbern beantworten. Mit einer etwas komplexeren hat sich jüngst das Oberlandesgericht in Frankfurt am Main beschäftigt, allerdings schriftlich und ohne Einspeicheln. Ein Mann, berichtete AFP gestern aus dem Justizalltag, hatte dem Hund seiner damaligen Lebensgefährtin einen Fußball geschenkt. Beim Spiel damit brach sich das Vieh ein Bein, worauf die erboste Halterin ihren Gespons zum zukünftigen Ex degradierte und auf Erstattung der Behandlungskosten und 18.000 Euro Schadenersatz verklagte. Das Gericht wies ihre Klage jedoch ab, da der Knochenbruch des Wauwaus nicht zwangsläufig aus dem Bällchenwurf resultiert hat. Vielmehr nahmen die Frankfurter Hundeflüsterer „tiertypische Handlungen wie das Springen“ als ursächlich an, die jegliche Kreatur grundsätzlich auf eigene Gefahr vorzunehmen habe. Die Urteilsbegründung wurde geschreddert und bundesweit unters Hundefutter gemischt. Sonst lernen es die Tölen doch nie.

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