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Labrador als Lehrer

Schule kommt nach einem Urteil auf den Hund

Das Düsseldorfer Finanzgericht hat eine weitreichende Bildungsreform angestoßen. „Lehrer können die Kosten für ihren privaten Hund teilweise von der Steuer absetzen, wenn er im Unterricht als ,Schulhund‘ eingesetzt wird“, erläuterte dpa gestern die unmittelbaren Folgen der richterlichen Entscheidung. Die Kosten für Fressifressi und Kauknochen kann das Lehrherrchen also künftig der Allgemeinheit aufbürden, wenn es ihm gelingt, die eigene Töle als Ersatzpauker auszugeben. Vermutlich wird es bald Leistungskurse im Apportieren und Gassigehen geben, während mündliche Prüfungen grundsätzlich mit der Erörterung der Frage: „Ja, wo isser denn?“ beginnen. Dennoch könnte die Qualität der Lehre vom Einsatz der Vierbeiner profitieren. Neben der verbrauchten Kuschelpä­da­gogik kämen brandneue Konzepte wie Kraul-, Streichel- und Wuschelpädagogik zu ihrem Recht, und die Kopfnote „Ein ganz ein Feiner bist du“ wäre für jeden Schüler zu erreichen, der nicht mutwillig in Briefträger beißt. Bloß am Lateinunterricht ändert das Urteil erst einmal nichts, das antike Fach ist schon immer eine Domäne bissiger Rottweiler. Trotzdem würde die Schule unter Lehrer Labrador zu einem Ort angstfreien Lernens, denn: „Der will gar keine Klausur ­schreiben, der will nur spielen.“

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