in kürze JOBWECHSEL BETRIEBSRENTE : Chef zahlt bei Verlust
Führt der Wechsel des Arbeitsplatzes zu Nachteilen bei der Betriebsrente, muss der Arbeitgeber seine Mitarbeiter vor der Vereinbarung einer betrieblichen Altersversorgung darauf hinweisen. Führt der Jobwechsel zu Stornokosten oder Verlusten, muss der Arbeitgeber diese tragen, so das Arbeitsgericht Stuttgart (19 Ca 3152/04). (ap)