: Wer nicht hören will, soll Fahrrad fahren
FAHRVERBOT Debatte in Niedersachen über die Bestrafung von jugendlichen Straftätern
In Hannover wird heftig darüber diskutiert, ob jugendlichen Intensivtätern zur Strafe der Führerschein entzogen werden soll. Umstritten ist, ob allein aggressives Verhalten ohne jeglichen Bezug zum Straßenverkehr dazu berechtige, eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung einzufordern, kurz „MPU“ oder „Idiotentest“ genannt.
Allein Gerichte seien berechtigt, Strafen auszusprechen und nicht Verwaltungsinstanzen, stellte Justizminister Bernd Busemann (CDU) an diesem Mittwoch fest. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) hingegen sprach sich für ein solches Fahrverbot aus, wie es bereits in Heilbronn oder Karlsruhe verhängt worden ist.
„Polizei und Verwaltung müssen alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, um diesen Täterkreis an einem ‚Weiter so‘ zu hindern und zum Nachdenken zu zwingen,“ sagte Bernhard Witthaut, Chef der GdP. „Führerschein und Auto sind für viele junge Leute Statussymbole. Wenn ihnen das abgenommen wird, bedeutet das einen erheblichen Prestigeverlust, der höher wiegt als manche Strafe“, ergänzte Witthaut.
Auch Innenminister Uwe Schünemann (CDU) hält das Fahrverbot für sinnvoll, weil es Mehrfach- und Intensivtäter an ihrer empfindlichsten Stelle, nämlich der Mobilität träfe.
Ob das Sanktionssystem allerdings wirklich zur Abschreckung und Gewaltprävention beiträgt, ist fraglich. Denn bei dem Modell Führerscheinentzug handelt es sich eher um eine gelbe Karte: Zunächst erhalten auffällige Jugendliche ein Schreiben des zuständigen Verkehrsamtes, das eine MPU anordnet. Die ist im Strafgesetzbuch geregelt: Laut Paragraf 2 ist zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet, „wer die notwendigen körperlichen und geistigen Anforderungen erfüllt und nicht erheblich oder nicht wiederholt gegen verkehrsrechtliche Vorschriften oder Strafgesetze verstoßen hat“.
Wer nach diesen Kriterien ungeeignet ist, muss entweder seinen Führerschein abgeben oder darf ihn gar nicht erst machen. Weg ist der Lappen dann mindestens fünf Jahre – bis zur nächsten MPU. UTE BRADE