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Archiv-Artikel

Neuer Vorstoß von Horst Köhler

Nach dem Karlsruher Urteil entflammt die Debatte über ein Selbstauflösungsrecht des Bundestags neu

BERLIN rtr/dpa/taz ■ Bundespräsident Horst Köhler hat nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts eine Diskussion über ein Recht zur Selbstauflösung des Bundestags angeregt. Köhler sagte: „Ich denke, darüber sollte man nachdenken, kann man nachdenken, darüber sollten vor allem die Bundestagsabgeordneten und die Parteien nachdenken.“ Bundestagspräsident Wolfgang Thierse, der schon früher ein Selbstauflösungsrecht befürwortet hatte, forderte, der neue Bundestag solle das Thema anpacken. „Am besten wäre ein Dreiviertelquorum, mit dem der Bundestag sich auflösen könnte.“

Das Grundgesetz sieht wegen der politischen Instabilität während der Weimarer Republik ein solches Recht nicht vor. Nach der Wiedervereinigung 1990 hatte eine Kommission eine entsprechende Änderung des Grundgesetzes diskutiert, sie dann aber verworfen.

Der Brandenburger Ministerpräsident und derzeitige Bundesratspräsident Matthias Platzeck (SPD) forderte ebenfalls eine Änderung des Grundgesetzes, um künftig einfacher Neuwahlen durchsetzen zu können. Auch der rechtspolitische Sprecher der Grünen-Fraktion, Volker Beck, sprach sich für ein Selbstauflösungsrecht mit qualifizierter Mehrheit aus. Damit könne man Versuchen einen Riegel vorschieben, dass der Bundestag auf bisherigem Weg aufgelöst werden kann, indem der Bundeskanzler „jederzeit mit einigermaßen dünnen Mehrheiten“ die Möglichkeit hätte, Neuwahlen herbeizuführen.

Der stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion, Wolfgang Bosbach, sagte, im Falle eines Selbstauflösungsrechts habe er nicht die Sorge, dass der Bundestag jeden Monat aufgelöst werde. Auch der FDP-Abgeordnete Max Stadler und seine PDS-Kollegin Petra Pau plädierten für ein solches Recht.