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Ryanair macht den Abgang

Billigfluglinie schließt seine Bremer Basis

Am Montag passiert das, was die ArbeitnehmerInnenvertreterInnen von Ver.di eigentlich verhindern wollten: Die Billigfluglinie Ryanair schließt ihren Bremer Standort. Das trifft 90 Beschäftigte der irischen Fluggesellschaft. Einigen wurde gekündigt, andere müssen sich innerhalb von vier Wochen einen neuen Standort suchen.

Ryanair begründet den Schritt mit einer um rund zwölf Prozent geringeren Gewinn­erwartung, die das Unternehmen vor allem auf jüngste Streiks zurückführt, sowie unter anderem mit höheren Treibstoffkosten. Demnach werde für 2018 statt bis zu 1,35 Milliarden Euro nun von einem Gewinn von bis zu 1,2 Milliarden Euro ausgegangen. Die Gewerkschaft Ver.di bezeichnete das Vorgehen als „Erpressungspolitik“.

Immerhin einen Erfolg gab es im Arbeitskampf gegen ­Ryanair diese Woche in Bremen: Am Dienstag hat das Landesarbeitsgericht entschieden, dass ein deutsches Arbeitsgericht für die Klage einer Pilotin gegen die Billigfluglinie zuständig ist. Dass nun ein deutsches und kein irisches Gericht über den Fall entscheidet, heißt, dass deutsche ArbeitnehmerInnengesetze greifen.

Bei der Entscheidung hat sich das Gericht an einem Prozess gegen Ryanair vor dem europäischen Gerichtshof orientiert. In dem Fall vom 14. September 2017 überwog für das Gericht, wo die ArbeitnehmerInnen gewöhnlich ihre Arbeit verrichten. „Der Ort, an dem die Flugzeuge registriert sind –wie hier im EU-Ausland –ist demgegenüber unerheblich“, heißt es in einer Pressemitteilung vom Bremen Landesarbeitsgericht. Im Fall der Bremer Pilotin war sowohl der Hauptarbeitssitz als auch die Heimatbasis der Pilotin Bremen.

Das Landesarbeitsgericht hat Revision zugelassen. Frieda Ahrens

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