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Archiv-Artikel

Völkermord? Abwarten

Kofi Annan will der UN eine verbindliche „Verantwortung zum Schutz“ vor Völkermord übertragen wissen. Ein Bündnis vieler Staaten wehrt sich dagegen

Der Streitpunkt: Ist ein UN-Eingreifen ein grundsätzlicher Widerspruch gegen das Prinzip staatlicher Souveränität?

GENF taz ■ Zu den unter den UNO-Mitgliedern umstrittensten Passagen des Entwurfs zur Abschlusserklärung des UN-Gipfels Mitte September gehören die Artikel 118–120 über die „Verantwortung zum Schutz“ von Völkern vor Genozid, Verbrechen gegen die Menschheit und anderen schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen. Jean Ping, Präsident der UN-Versammlung, übernahm hier weitgehend die Formulierungen aus dem Reformvorschlag von UNO-Generalsekretär Kofi Annan vom März.

Die „Verpflichtung zum Schutz“ des eigenen Volkes liege in erster Linie bei der Regierung eines Landes, hatte Annan damals geschrieben. Sei eine Regierung aber „unfähig oder unwillig“, diese Schutzverantwortung wahrzunehmen, gehe diese auf die UNO und ihren Sicherheitsrat über. Der Rat solle dann – nach genau festgelegten Kriterien – das Recht haben, vorrangig mit zivilen, notfalls aber auch militärischen Mitteln einzugreifen.

Annan hatte die UNO-Generalversammlung aufgefordert, diese „Verpflichtung zum Schutz“ per Resolution zur neuen völkerrechtlichen Norm zu erheben. Die Bush-Administration will zwar das Recht und die Möglichkeit zur Intervention, will eine verstärkte bindende Verpflichtung aber verhindern, um im konkreten Einzelfall je nach eigener Interessenlage entscheiden zu können und auch Nein zu einer Intervention sagen zu können – so wie 1994 beim Völkermord in Ruanda. Daher vermeidet die Bush-Administration in ihrem Korrekturvorschlag zum Ping-Entwurf den Begriff der „Verpflichtung“ und spricht stattdessen lediglich vage davon, dass die internationale Gemeinschaft und der Sicherheitsrat zum Handeln „bereit sein sollten“ und „Entscheidungen treffen könnten“. Außerdem lehnt Washington den Vorschlag von Annan und Ping ab, dass die fünf ständigen Mitglieder des Sicherheitsrates künftig auf das Veto verzichten bei Entscheidungen zum Thema Völkermord, Verbrechen gegen die Menschheit und Kriegsverbrechen.

Mit ihrer Haltung sind die USA Teil einer großen Koalition von Staaten (darunter Iran, Pakistan, Syrien, Kuba, Ecuador, Russland, China, Brasilien und Indien), die die Artikel des Ping-Entwurfs über die „Verpflichtung zum Schutz“ ebenfalls verwässern wollen, wenn auch aus anderen Motiven: weil sie darin einen grundsätzlichen Widerspruch gegen das Prinzip der staatlichen Souveränität und territorialen Unverletztlichkeit sehen oder befürchten, die von Annan und Ping vorgeschlagene neue völkerrechtliche Norm könne für Interventionen aus anderen Interessen missbraucht werden.

Mit Blick auf die Anwendung militärischer Gewalt sind die USA auf weitgehende unilaterale Handlungsfreiheit und auf Unabhängigkeit von Entscheidungen der UNO bedacht. Die Formulierung, dass der Einsatz von Gewalt nur „als letztes Mittel“ gelten soll, wollen die USA tilgen lassen, ebenso den Hinweis auf die von Generalsekretär Kofi Annan im März vorgeschlagenen Kriterien für den Einsatz von Gewalt und auf die „notwendige weitere Diskussion“ darüber.Andreas Zumach