: Nicht observiert: sächsische AfD
Der sächsische Verfassungsschutz lehnt die Beobachtung der AfD im Freistaat ab. Der Präsident des Landesamts für Verfassungsschutz, Gordian Meyer-Plath, sagte am Dienstag im Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB), die rechtlichen Hürden dafür seien sehr hoch: „Es müssen Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass […] diese Struktur eine Bestrebung gegen die verfassungsmäßige Ordnung ist.“ Das bedeute, dass sich dies gegen die Grundpfeiler der Verfassung richte „und dass dies wirklich das Streben der Gesamtstruktur ist“. Dies sei für die AfD in Sachsen derzeit nicht belegbar.
Erstmals sollen Verfassungsschutzbehörden Teilorganisationen der AfD beobachten. Die Landesinnenminister der SPD-geführten Bundesländer Niedersachsen und Bremen kündigten am Montag die Beobachtung der dortigen Nachwuchsorganisation Junge Alternative (JA) an.
Die AfD als Partei wird bisher nicht vom Verfassungsschutz beobachtet. Allerdings gab es wiederholt Beobachtungen einzelner AfD-Politiker. (afp)
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