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Nicht strafmündig

Vergewaltigung durch zehnjährigen Täter

Nach einem Fall von sexueller Gewalt an einer Berliner Grundschule soll der zehnjährige Haupttäter von normalen Schulen ferngehalten werden. „Wir wollen alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, dass der Haupttäter keine Regelschule besucht, sondern besondere Schulmaßnahmen erfährt“, sagte eine Sprecherin der Berliner Senatsschulverwaltung am Montag. Für den Jungen könnte es dann Unterricht in besonderen Kleingruppen oder eine spezielle Einzelfallhilfe geben.

Die Berliner Polizei und die Staatsanwaltschaft ermitteln in dem Fall nicht mehr, weil der Haupttäter und seine beiden Mittäter Kinder und damit nicht strafmündig sind. „Es gibt keinen Zweifel am Alter“, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft.

Das Opfer, ein zehnjähriger Junge, wurde während einer Klassenfahrt in Brandenburg vom zehnjährigen Haupttäter vergewaltigt. Zwei Mittäter hielten das Opfer fest. Schulpsychologen und Sozialarbeitern kümmern sich um den Fall. Der Täter soll schon vorher in der Schule durch gewalttätiges Verhalten aufgefallen sein. (dpa)

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