HVV spät dran

79.600 HVV-Kund*innen melden Verspätungen und beantragen Rückerstattung ihrer Fahrkarten

„Jetzt ist schon von einem neuen Rekordwert der Anträge im Jahr 2018 auszugehen“

Rainer Vohl, Sprecher des Hamburger Verkehrsverbundes

Von Yasemin Fusco

Immer mehr Fahrgäste stellen einen Antrag auf Rückerstattung ihrer Fahrkosten, weil Busse und Bahnen stark verspätet oder gar nicht gefahren sind. 79.600 Bahnfahrer*innen haben im Jahr 2018 die Garantie des HVV „pünktlich oder Geld zurück“ in Anspruch genommen. Bei der Einführung der HVV-Garantie im Jahr 2011 wurden noch 58.897 Anträge gestellt.

Insbesondere der Hamburger Süden hatte in diesem Jahr mit starken Verspätungen zu kämpfen: Durch Bauarbeiten an der S-Bahn zwischen Wilhelmsburg und Harburg stieg die Anzahl der Anträge auf Fahrtkostenerstattung stark an, sagt der Sprecher der Hamburger Verkehrsbetriebe Rainer Vohl. Er wertet den Anstieg der Anträge auf Rückerstattung dennoch positiv und verweist darauf, dass die HVV-Garantie freiwillig sei. Es gebe keinen gesetzlich vorgesehenen Anspruch auf die Garantie, so Vohl.

Heftige Stürme, wie „Xavier“, sorgten im vergangenen Jahr für starke Verspätungen. Damals hatten 86.122 Fahrgäste die Garantie der Verkehrsbetriebe in Anspruch genommen. So viele Anträge wurden bis dahin noch nicht gestellt. „Zum jetzigen Zeitpunkt ist schon von einem neuen Rekordwert der Anträge im Jahr 2018 auszugehen“, sagte Vohl.

Nicht alle 79.600 Anträge wurden von der Servicestelle positiv beschieden. Rund drei Prozent gelten nicht als Garantiefall, sagte Vohl. Einige Antragssteller hätten die Erstattung gar nicht erst abgeholt. Bedingung für die Garantie der Hamburger Verkehrsbetriebe sei allerdings, dass Verspätungen spätestens drei Werktage nach dem Vorfall gemeldet werden müssen. Kund*innen können sich entweder über das Online-Formular oder telefonisch an die Servicestellen des HVV wenden.

Der Sprecher der Hamburger Verkehrsbetriebe sagt dazu: „Unsere Fahrgäste erhalten 50 Prozent des Fahrpreises Ihrer HVV-Fahrkarte zurück.“ Bei Tages- und Zeitkarten werde ein anteiliger Betrag pro Fahrt berechnet und für den Fall, dass dieser Betrag unter zwei Euro betrage, werde der Erstattungsbetrag auf einen Euro aufgerundet. Erstattungen werden ausschließlich bar ausgezahlt.