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Archiv-Artikel

Freispruch in Untreue-Prozess

Ein Mitarbeiter des Sozialamts Friedrichshain-Kreuzberg ist vom Amtsgericht Tiergarten von dem Vorwurf der Untreue freigesprochen worden. Die Staatsanwaltschaft hatte ihm vorgeworfen, im Jahr 2003 knapp 27.000 Euro, die Sozialhilfeempfängern zustanden, für sich verwendet zu haben. Im Einzelfall sollen es Beträge zwischen 1.100 Euro und 1.600 Euro gewesen sein. Laut Gericht waren die Zweifel so erheblich, dass der Angeklagte freizusprechen war. Im Prozess war dargelegt worden, dass die Auszahlung der Sozialhilfe über ein Chipkartensystem erfolgt. Die Beträge können sich die Betroffenen an einem Automaten im Bezirksamt auszahlen lassen. Zeugen hatten berichtet, wie leicht es in der Behörde sei, an die Karten heranzukommen. „Damit ist nicht auszuschließen, dass auch andere Mitarbeiter tätig werden konnten“, so das Gericht. DDP