brief des tages:
Seehofers Freude über Abschiebungen
„Falsch gekümmert“, Brief vom 8. 8. 18
Abgeschoben werden darf nur derjenige, dessen Asylverfahren abgeschlossen ist, sonst muss er zurückgeholt werden. Es braucht keine „Spitzenpolitiker“, die sich dafür einsetzen. Wichtiger als die Neiddebatte (wie viel Geld jemand vom Staat erhalten hat) wäre eine Recherche: Wie viel Geld kostet die Rückholung (polizeiliche Bewachung, Unterkunft, Flieger et cetera)? Unter Seehofer hat es bereits drei bekannt gewordene rechtswidrige Abschiebungen gegeben: Der Uigure D. Adilie wurde am 3. April aus München nach China abgeschoben und ist seitdem verschollen. Der Tunesier Sami A. wurde am 13. Juli als „Gefährder“ abgeschoben – obwohl das Verwaltungsgericht ein Abschiebeverbot ausgesprochen hatte. Im August wurde der Afghane Nasibullah S. nach Kabul abgeschoben, obwohl seine Klage gegen einen Bamf-Bescheid noch nicht entschieden war.
Der Grund waren immer „Kommunikationspannen“ zwischen Bamf und Ausländerbehörden. Eine klare Kontrolle der Abschiebung ist von Seehofer, als Bundesinnenminister für das Bamf zuständig, zu erwarten. Seine Freude über Abschiebungen scheint da zu überwiegen. Herrad Meese, München
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