Asylverfahren in Berlin: Das geht jetzt ganz fix

Nicht nur Bayern – auch Berlin will Vorbild sein bei der Bearbeitung von Asylanträgen. Ein Besuch im „Ankunftszentrum Bundesallee“.

Erstberatung von Geflüchteten im „Ankunftszentrum Bundesallee“ in Berlin Foto: Thomas Lobewein/MDI

BERLIN taz | Der „Flüchtlingssommer“ 2015 mit dem Chaos am Lageso in der Turmstraße ist lange vorbei. Die Bilder von Menschenmassen, die tagelang bei Hitze und Regen vor dem Moabiter Amt ausharrten, um ihren Asylantrag zu stellen und eine Unterkunft zu bekommen, gingen um die Welt, sogar die New York Times schickte Reporter nach Berlin. Inzwischen hat Europa hat seine Grenzen weitgehend dichtgemacht. Doch noch immer kommen pro Tag 60 bis 70 Flüchtlinge in Berlin an. Für sie hat sich seit jenen Tagen einiges verändert.

Was genau, wurde JournalistInnen kürzlich bei einer vom Mediendienst Integration organisierten Tour zum Thema „Wie gut funktionieren Asylverfahren?“ erklärt. Die Botschaft der beiden hauptsächlich beteiligten Behörden – dem Lageso-Nachfolger LAF (Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten) und Bamf (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge) – war klar: Entgegen aller schlechten Presse kümmern wir uns sorgfältig um jeden einzelnen Flüchtling, sind dabei hoch effizient und auf Sicherheit bedacht. LAF-Sprecher Sascha Langenbach bringt es so auf den Punkt: „Wir sind eine Sozialbehörde – freundlich, aber nicht naiv.“ Der Leiter der Berliner Bamf-Außenstelle, Bernhard Chiari, sagt sogar: „Wir können alles, was Anker können sollen.“

Mit „Ankern“ meint Chia­ri die Seehofer’schen Zentren, Kritiker nennen sie „Abschiebelager“, in denen Flüchtlinge künftig für die gesamte Dauer ihres Asylverfahrens bleiben sollen. Der Berliner Senat wird Chiaris Satz nicht gern hören, schließlich lehnt Rot-Rot-Grün solche „Ankerzentren“ für Berlin ab. Er entspricht auch nicht ganz den Tatsachen, denn Asylbewerber übernachten in Berlin nicht dort, wo über ihren Asylantrag entschieden wird – wie es in Bayern teils jetzt schon der Fall ist. Ganz abwegig ist der Satz aber nicht: Zumindest die ersten Tage eines Flüchtlings sind, wie sich zeigen wird, in der Tat „ankermäßig“ organisiert.

Ankunft im Hangar

In Berlin ankommende Flüchtlinge werden für die ersten drei bis sieben Tage – in „Einzelfällen“ auch länger, so die Sozialverwaltung – im Hangar 2 im ehemaligen Flughafen Tempelhof untergebracht. In diesem „Ankunftszentrum Tempelhof“, erklärt Langenbach, bekommen sie „die Möglichkeit zu duschen, zu essen“, bei Bedarf Kleidung und eine „psychologische und medizinische Erstbetreuung“. Der Hangar ist unterteilt in „Wohnwaben“, das heißt, einige Doppelstockbetten stehen eng zusammen in einem Sperrholzverschlag. Das Licht wird von oben zentral an- und ausgeschaltet, Geräusche dringen ungefiltert überall hin. Der Hangar hat eine Kapazität von 551 Plätzen, Ende Mai waren davon laut Sozialverwaltung 491 belegt.

Am Morgen nach der Ankunft werden die Flüchtlinge per Bus ins „Ankunftszentrum Bundesallee“ gebracht. Dort wird bereits seit August 2016 das Konzept des „integrierten Flüchtlingsmanagements“ praktiziert. Es bedeutet: Alle im Asylprozess relevanten staatlichen Akteure – LAF, Polizei, Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf), Bundesagentur für Arbeit (BA) und Ausländerbehörde – sitzen unter einem Dach. 2016 wurden im Zuge der Neuordnung des Bamfs 25 Ankunftszentren in ganz Deutschland errichtet.

In Berlin ist dieses Zentrum in Wilmersdorf im Gebäude der früheren Berliner Landesbank untergebracht. Zäune sichern das Gelände, Sicherheitsleute bewachen jeden Eingang und stehen auf jedem Flur.

Sacha Langenbach, LAF

„Wir sind eine Sozialbehörde – freundlich, aber nicht naiv“

In der riesigen Wartehalle, die mit braunen Kunstpolsterstühlen ausgestattet ist, warten am Morgen der Medientour rund 30 Geflüchtete. Nach und nach werden sie aufgerufen, gehen zu einem der Schreibtische am Ende der Halle, wo sie laut Langenbach ein Gespräch zur „Erst­re­gistrierung“ und ihrem Befinden haben. „Sprachmittler für die üblichen Sprachen haben wir immer vor Ort“, erklärt er, andere könnten schnell bestellt werden. Auch der Sozialdienst für besonders Schutzbedürftige sei immer anwesend. „Früher musste der sich oft um unbehandelte Kriegswunden kümmern“, das komme kaum noch vor. Jetzt gehe es mehr um Hilfe für Behinderte, Schwangere, Menschen mit psychischen Problemen.

Automatische Dialekterkennung

Im ersten Stock erfolgt dann die digitale Erfassung der Flüchtlinge. „Berlin ist einer von fünf Standorten dafür“, erklärt Langenbach. Alle zehn Fingerabdrücke werden genommen, „auch abgerollt“, und mit der EU-Datenbank für Asylbewerber (Eurodak), dem Ausländerzentralregister und dem BKA abgeglichen. Dublin-Fälle (also Menschen, die schon in einem anderen EU-Land als Asylbewerber registriert sind), Mehrfachregistrierungen und Straftäter würden daher sofort erkannt, betont Langenbach. „Wir meinen das mit der Sicherheit ernst.“

Wer die Zusammenarbeit bei der Registrierung verweigert, etwa das Herkunftsland nicht nennen will, wird von der Polizei auf Dokumente und größere Bargeldbestände durchsucht. Sind Dokumente vorhanden, was wohl oft nicht der Fall ist, werden sie sofort von der Polizei auf Echtheit geprüft. „Das ist bundesweit einzigartig“, erklärt Chiari. Seit Ende 2017 könne man zudem Handydaten auslesen, auch habe man Software zur Analyse von Namen und zur Sprachbiometrie, also zur automatischen Dialekterkennung für arabische Herkunfts­re­gio­nen. Mittels all dieser Hilfsmittel könne die Identität inzwischen zweifelsfrei ermittelt werden.

Angenommen Immer weniger Flüchtlinge stellen in Berlin einen Asylantrag und immer weniger bekommen Asyl. Von Januar bis April 2018 hat das Bamf in Berlin 3.802 Asylanträge entschieden (2017: 17.800), die Gesamtschutzquote lag bei 31 Prozent (2017: 47). 16 Prozent bekamen eine Anerkennung als Flüchtling (2017: 19), 10 Prozent subsi­diä­ren Schutz (2017: 19), 5 Prozent ein Abschiebeverbot als schwächste Schutzform (2017: 8). 36 Prozent der Anträge wurden abgelehnt (2017: 39), 33 Prozent der Verfahren „sonstig erledigt“ (2017: 14).

Im Trend Mit seinen Anerkennungszahlen liegt Berlin absolut im Bundestrend. Zur sinkenden Schutzquote sagt das Bamf auf taz-Anfrage, das könne etwa daran liegen, dass man zu einem bestimmten Zeitpunkt vorrangig Anträge aus Ländern mit geringer Anerkennungsquote bearbeite. Die Hauptherkunftsländer in Berlin sind 2018 bislang: ungeklärt (meist Palästinenser), Syrien, Moldau, Türkei, Afghanistan, Irak, Iran.

Abgelehnt Die Zahlen abgelehnter Asylbewerber und Menschen, die zur Ausreise verpflichtet sind, steigen in Berlin leicht. Ende März 2018 waren 43.561 abgelehnte Asylbewerber offiziell registriert, ein knappes Jahr zuvor lag die Zahl noch bei rund 40.000. Ausreisepflichtig waren Ende März 11.905 Menschen, ein Jahr zuvor waren es 11.400.

Nationalität Viele ausreisepflichtige Menschen haben keine klare Staatsangehörigkeit (1.802). Die Staaten, aus denen die meisten anderen kamen, sind: Libanon (1.267), Russland (915), Serbien (775), Vietnam (659), Bosnien (556), Türkei (502), Afghanistan (496). (taz, dpa)

Nach der Registrierung wird per Software ermittelt, welches Bundesland für „den Fall“ zuständig ist. Das Computersystem Easy weist grob gesagt 5 Prozent aller Asylbewerber Berlin zu, was dem hiesigen Anteil an der Gesamtbevölkerung entspricht. Ist es nicht Berlin, bekommt der Geflüchtete eine Fahrkarte zur Weiterfahrt. Bei dieser Nachricht würden die Betreffenden oft „Schwierigkeiten machen“, erklärt eine LAF-Mitarbeiterin, sprich: Sie würden aggressiv oder weinten oder weigerten sich schlicht weiterzureisen. „Wir versuchen ihnen dann die Angst zu nehmen und gut zuzureden.“

Ist Berlin dagegen zuständig, wird vom LAF ein Antrag für eine elektronische Gesundheitskarte gestellt, das erste Taschengeld von 135 Euro pro Monat ausgezahlt und ein Termin im „Leistungszentrum Darwinstraße“ gemacht. An diesem LAF-Standort müssen Geflüchtete während des Asylverfahrens etwa alle vier Wochen vorsprechen.

Ganz schnell im Direktverfahren

Ist die Registrierung abgeschlossen, was laut Langenbach schon mal zwei, drei Tage in Anspruch nimmt, kann es mit dem Asyl recht schnell gehen. Wie Chiari erklärt, dauern Asylverfahren in Berlin im Schnitt inzwischen nur noch drei Monate – vor zwei Jahren waren es bundesweit im Schnitt acht bis zehn Monate. Die Altfälle seien zudem „fast vollständig abgearbeitet“.

Noch schneller geht es für Asylbewerber, deren Anträge per „Direktverfahren“ entschieden werden, also in „einigen wenigen Tagen“, erklärt Chiari. Dies sei eine „Berliner Besonderheit“, die inzwischen bei einem Drittel der Fälle angewandt werde. Allerdings gibt es Direktverfahren auch in bayerischen Ankunftszentren wie Bamberg oder Manching, die jetzt als Vorbild für „Ankerzentren“ gelten. Ziel ist, wie die Bundesregierung schon 2016 in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der Grünen erklärte, eine rasche Erledigung „einfacher“ Asylfälle in wenigen Tagen – das Bamf könne seinen Teil dabei sogar in 48 Stunden erledigen, heißt es dort.

„Einfach“ sollen Fälle sein aus Ländern mit entweder hohen Anerkennungsquoten wie Syrien, Eritrea – oder mit ganz niedrigen wie Serbien, Montenegro, Moldau oder Vietnam, wo laut Chiari „überwiegend wirtschaftliche“ Fluchtgründe eine Rolle spielten.

Die Direktverfahren seien „zwar ein schnelles Verfahren, aber kein Schnellverfahren“, erklärt die Einzelfallentscheiderin Karin Burger bei der Medientour. Man lasse die gleiche Sorgfalt walten wie bei anderen Verfahren: „Die Qualität hat Vorrang.“

Kritik am „Schnellverfahren“

Auch Chiari betont: „Der Zeitablauf im Direktverfahren ist gestrafft, aber es gibt jederzeit die Möglichkeit der Unterbrechung“ – etwa bei medizinischen oder psychischen Problemen, um Gutachten anzufordern oder einen Vormund zu beschaffen. Wie oft das passiert, sagt er nicht. Eine Anfrage bei der Bamf-Zentrale in Nürnberg ergibt später, dass das Amt darüber keine Statistik führt. Auch nicht darüber, ob es Unterschiede bei den Schutzquoten von „Direkt-“ und „Normal“-Verfahren gibt.

Kritiker sagen, die Beschleunigung beim „Direktverfahren“ lasse den Betroffenen keine Zeit, sich auf ihre Anhörung vorzubereiten – was nicht nur die Effizienz, sondern sogar die Rechtsstaatlichkeit des ganzen Verfahrens gefährde.

In Berlin gibt es 34 Entscheider, bald sollen es 40 sein, die jeden Flüchtling anhören und auf Basis dieses Interviews ihre Entscheidung über den Asylantrag treffen. Sie seien Volljuristen oder Experten für bestimmte Regionen und hätten eine „aufwändige Schulung“ nach EU-Standard bekommen, erklärt Chiari. Zudem gebe es „Sonderbeauftragte“ für Folteropfer, Minderjährige, LGBTI etc.

Für alle Entscheidungen – ob direkt oder „normal“ – gilt laut dem Bamf-Referatsleiter das „Sechs-Augen-Prinzip“, also dass drei Personen den Fall prüfen. Zusätzlich würden „zur internen Sicherung einzelne Bescheide noch mal angeguckt“.

Arbeits- oder Rückkehrberatung

Zum Teil noch am Tag der Asylantragstellung werden Geflüchtete in der Bundesallee zur Arbeitsberatung geschickt, vor allem jene mit einer guten Bleibeperspektive. Dafür ist die Bundesagentur für Arbeit mit fünf Fachkräften vor Ort. In den ersten drei Monaten gilt zwar für alle Asylbewerber ein Arbeitsverbot. Man könne aber die Leute schon über den deutschen Arbeitsmarkt informieren und die Übersetzung von Zeugnissen und Diplomen sowie Berufsanerkennungen in Angriff nehmen, erklärt Jasemin Haag von der Bundesagentur Berlin-Süd.

Zudem gelte es, individuelle Begabungen zu erkennen und kreativ nach Einsatzmöglichkeiten zu suchen: „Einmal hatte ich einen syrischen Schreiner, der konnte wundervolle Intarsienarbeiten mit der Hand machen, beherrschte aber keine einzige Software, die bei uns gebräuchlich ist!“ In die Holzverarbeitung, sagt Haag, sei er daher schwer zu vermitteln gewesen, dafür hätten sich Kunstrestauratoren um ihn gerissen.

Inzwischen steht der Journalistentrupp im ersten Stock neben einem weiteren Wartebereich. Hier sitzen Dutzende Geflüchtete, Männer, Frauen, Kinder. Immer wieder wird jemand aufgerufen, dann kommt ein Sicherheitsmann herbei und geleitet denjenigen zur richtigen Tür.

„Sehen Sie sich die Leute an“, sagt LAF-Sprecher Langenbach. Die unterschiedlichen Bildungsniveaus und kulturellen Hintergründe seien ja offenkundig. ‚Wir schaffen das‘ finde ich richtig. Aber mit der Unterzeile: Das ist verdammt viel Arbeit!“

308 Menschen abgeschoben

Die machen sich die Behörden nicht mit jedem. Für all jene, deren Asylantrag abgelehnt wurde, gibt es in der Bundesallee die Rückkehrberatung von LAF und Ausländerbehörde. Hier wird unter anderem geklärt, ob die Betreffenden finanzielle Wiedereingliederungshilfen in Anspruch nehmen können.

2017 reisten 3.629 Personen freiwillig aus Berlin aus, 1.638 Menschen wurden abgeschoben. Von Januar bis März 2018 wurden 308 Menschen abgeschoben.

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