heute vor 50 jahren: das kalenderblatt zum sommer 1968:
Das Amtsgericht Augsburg definiert in einem Urteil das Hausfrauendasein als Beruf, und zwar dann, „wenn eine Ehefrau ihre Arbeitszeit zum überwiegenden Teil der Versorgung von Ehemann und Kindern widmet“. Es sollte noch bis 1977 dauern, dass Frauen uneingeschränkt und ohne Erlaubnis ihres Mannes erwerbstätig werden durften. Auch die bis dahin gesetzlich vorgeschriebene Aufgabenteilung in der Ehe wurde erst dann abgeschafft.
Studenten sind uneins, titelt die französische Boulevardzeitung Le Parisien. Uneinig sind sich die Studierenden über die Frage, wollen sie zum nahenden Semesterende ihre Prüfungen ablegen oder verweigern? Dann würden sie ein Studienjahr verlieren. In der Vollversammlung der Sorbonne geht es mit „Sandwichs und Diskussionen“ für 25.000 „Kampierende“ – BesetzerInnen würde man heute sagen – hoch her.
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