Ein Pakt gegen Lesekultur

Berlin braucht ein Bibliotheksgesetz

VON ROLF LAUTENSCHLÄGER

An unsere städtischen Bibliotheken lassen wir euch nicht ran!, sagt der Rat der Bürgermeister. An ein zentrales Bibliotheksgesetz wollen wir nicht ran!, anwortet die Landesregierung. Selten hat man die Bezirke und die rot-roten Koalitionäre einmütiger gesehen. Doch was für die einen das Recht kommunaler kultureller Hoheit und für die anderen Respekt vor bezirklicher Selbstverwaltung bedeutet, verheißt für die städtischen Bibliotheken, ihr Personal und ihre Nutzer nichts Gutes.

Angesichts der Tatsache, dass die städtischen Bibliotheken finanziell und qualitativ immer weiter ausbluten, kommen derartige demokratische Bekenntnisse nicht nur wenig hilfreich daher. Sie verhindern, was in anderen europäischen Ländern längst Praxis ist: Dort sieht es der Staat als seine oberste Aufgabe an, allen Bürgern Zugang zu den Bibliotheken zu ermöglichen, die Bestände gut zu sortieren, neue Medien anzubieten und Standards einzuhalten. Die öffentliche Bibliothek ist eine Zukunftsinvestition.

Investition in die Zukunft

Dafür sollten auch in Berliner Bezirken alle Mittel recht sein – auch die von einer Landesregierung. Da Bibliotheken „freiwillige Einrichtungen“ der Kommunen sind, kann ihre Sicherung allein per „Pflichtaufgabe“ des Landes organisiert werden. Kultur und Bildung sowie deren finanzielle Ausstattung mit dem Maß althergebrachter föderaler Selbstverwaltung zu messen ist obsolet und naiv. Ein Bibliotheksgesetz des Landes Berlin ist aktuell nicht möglich. Aber das kann man ändern. Zum Wohle der Bibliothekskultur.

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