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DUH steckt Schlappe ein

Gericht weist Klage der Umwelthilfe gegen das Kraftfahrt-Bundesamt ab, lässt aber eine Revision zu

Das schleswig-holsteinische Verwaltungsgericht hat am Mittwoch Klagen der Deutschen Umwelthilfe gegen das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) im Abgasskandal abgewiesen. Der Verband sei nicht klageberechtigt, entschied die dritte Kammer des Gerichts. Über den Inhalt der Klagen wurde nicht verhandelt. Die Umweltschützer wollten gegen das nach ihrer Auffassung mangelhafte Vorgehen der Behörde gegen den Betrieb unzulässiger Abschalteinrichtungen für die Abgasreinigung in Autos vorgehen und unter anderem erreichen, dass das KBA die Typengenehmigungen von zwei Opel-Modellen zurücknimmt. Zudem sieht die DUH die Rückrufanordnung gegenüber VW als nicht ausreichend an. Wegen der Bedeutung der Thematik ließ das Gericht sowohl die Berufung zum Oberverwaltungsgericht in Schleswig als auch die sogenannte Sprungrevision direkt zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zu. Die DUH könne als anerkannter Umweltverband zwar grundsätzlich klagen, erläuterte ein Gerichtssprecher. Allerdings nur in bestimmten Vorhaben. Die Typengenehmigungen gehörten nicht dazu. (dpa)

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