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Archiv-Artikel

Medienticker

Kai Diekmann (41), Bild-Chefredakteur, findet vor Gericht kein Gehör. Am 12. September hat die taz eine Gegendarstellung von Diekmann verbreitet: „Bild hat dem Bundesumweltminister jedoch niemals auf einem Foto einen Schlagstock in die Hand montiert“, heißt es dort. Die taz hat unter der Gegendarstellung in einem Redaktionsschwanz ausführlich beschrieben, was damals geschehen ist. Das motivierte Diekmanns Anwälte dazu, den erneuten Abdruck der gleichen Gegendarstellung zu fordern, diesmal ohne unsere Anmerkung. Weil wir uns geweigert haben, behelligt Diekmann nun das Landgericht Berlin. Das hat gestern mitgeteilt, dass es Bedenken gegen eine Anordnung hat, uns zu verpflichten, ein weiteres Mal die Gegendarstellung zu verbreiten (LG Berlin 27.0.865/05). taz

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