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TranssexuellerRechtlich Mutter seines Kindes

KARLSRUHE | Ein Transsexueller ist laut Bundesgerichtshof rechtlich gesehen die Mutter eines von ihm geborenen Kindes. Das gilt auch dann, wenn er seine Geschlechtszugehörigkeit bereits vor der Geburt von Frau zu Mann hat ändern lassen. Hintergrund ist die Klage eines Transsexuellen, der sein Geschlecht von weiblich zu männlich hatte ändern lassen. Nach Hormonabsetzung wurde er wieder fruchtbar, gebar 2013 ein durch Samenspende gezeugtes ein Kind und wollte sich als Vater eintragen lassen. (dpa)

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