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Was Vermieter müssen

Kochstelle Reicht ein Bunsenbrenner oder müssen Vermieter eine echte Kochgelegenheit stellen? Die Meinungen darüber gehen weit auseinander. Dabei ist die Antwort eigentlich ganz einfach

Glücklich ist, wer eine Mietwohnung mit – farblich neutraler – Einbauküche findet. Aber auch wenn keine Einbauküche vorhanden ist, erwarten viele MieterInnen zumindest eine Spüle und einen Herd. MieterInnen stellt sich dabei regelmäßig die Frage, zu was VermieterInnen eigentlich verpflichtet sind. Es sind viele Annahmen darüber in Umlauf, welche Einrichtungen von VermieterInnenseite in einer Wohnung bereitgestellt sein müssen. „Vermieter müssen im Grunde nur vier Wände, Boden, Decke, Wasserzufuhr, Abfluss und Strom bieten“, sagt Sylvia Sonnemann, taz-Kolumnistin und Geschäftsführerin des Vereins Mieter helfen Mietern in Hamburg.

Besonders hartnäckig hält sich das Gerücht, MieterInnen hätten Anspruch auf eine Kochmöglichkeit in der Küche. „Vermieter sind nicht verpflichtet, einen Herd bereitzustellen“, erklärt Siegmund Chychla, Geschäftsführer des Mietervereins zu Hamburg. Sofern MieterInnen und VermieterInnen keine Vereinbarung treffen, werde die Küche auch nackt übergeben. „Das ist nicht unüblich“, sagt er. Gerade bei höherwertigen Wohnungen würden MieterInnen häufig selbst eine Küche einbauen wollen. Grundsätzlich sei es jedoch häufig der Fall, dass VermieterInnen einen Herd und ein Spülbecken bereitstellen. „Wenn sie das aber nicht tun und der Mieter es akzeptiert, hat dieser keinen Anspruch auf eine Küchenausstattung“, so Chychla.

Da das Mietrecht in ganz Deutschland einheitlich gilt, gibt es hier keine regionalen Unterschiede. Einzig das Berliner Wohnungsaufsichtsgesetz stellt hier eine Ausnahme dar. Nach Angabe des Berliner Mietervereins müssen Mietwohnungen in der Hauptstadt mit einer Kochgelegenheit und einem Abfluss ausgestattet sein. MieterInnen können sich jedoch nicht automatisch auf einen Herd mit Backofen freuen, ein Campingkocher reicht rechtlich aus.

Im Zuge von Energieumstellungen können VermieterInnen jedoch in die Pflicht genommen werden. „Manche Herde laufen nur mit einem bestimmten Gas“, sagt Chychla. Installiert eine MieterIn selbstständig einen Herd, der nach einer Umstellung durch die VermieterIn nicht mehr funktioniert, müsse diese die MieterIn dafür entschädigen.

Manche VermieterInnen würden auf Elektroherde umsteigen, um sich die regelmäßigen Prüfungen der Gasleitungen zu ersparen. „Köche bevorzugen jedoch Gasherde gegenüber elek­trisch betriebenen“, sagt er. In so einer Situation müssten MieterInnen und VermieterInnen eine Einigung finden.

Sebastian Krüger

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